Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Wahl des Dennis Fehr zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Utersum­Hedehusum­Dunsum und der Wahl des Karsten Rosteck zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Hedehusum-Dunsum sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Utersum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.


Sachdarstellung mit Begründung:

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Hedehusum-Dunsum am 03.01.2020 wurde Herr Dennis Fehr für sechs Jahre zum Wehrführer gewählt. Herr Fehr erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers. Gleichzeitig hat die Versammlung Herrn Karsten Rosteck zum stellvertretenden Wehrführer gewählt. Herr Rosteck erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Teilnahme an den noch fehlenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule in Harrissle haben sich die Gewählten schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10.02.1996 bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch die Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Utersum zu ernennen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür