Sitzung: 20.01.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Wit/000095
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindeversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde Witsum wird von dem Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 470.636,89 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss
beläuft sich auf 49.187,58 EUR.
Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe zur Rückführung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 148.531,37 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 13.608,84 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witsum hat den Jahresabschluss 2018 der
Gemeinde Witsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 13.608,84 EUR sollen von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und
außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 37.527,12 EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 103.700,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 92.105,03 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 11.594,97 EUR unterschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig