Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

1.            Für das Gebiet „westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ in der Gemeinde Norddorf auf Amrum wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.7A gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

2.            Der Amtsdirektor wird beauftragt die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen ( § 16 Abs. 2 BauGB ).


Thore Blome, Sibylle Franz, Peter Heck-Schau, Mathias Hölck und Kai Quedens verlassen aufgrund von Befangenheit für diesen Tagesordnungspunkt den Raum. Sie sind weder bei der Beratung, noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Aufgrund der bei diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Beschlussunfähigkeit der Gemeindevertretung durch Befangenheit nach § 32 i.V.m. § 22 Gemeindeordnung ( GO ), wird die Beschlussfassung durch einen, von der Kommunalaufsicht bestellten Beauftragten (Christoph Decker) durchgeführt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Für das Gebiet „westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ wurde am 18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7A gefasst.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:

-          Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung

-          Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen

-          Gestaltung des jetzigen Übergangs von Innen- zu Außenbereich

 

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, plant die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.


Abstimmungsergebnis:           Der Beauftragte stimmt dafür