Beschluss:
1.
Für
das Gebiet „östlich
des Lunstruat bis zum Triihuk/ Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich,
beidseitig der Straße Taft“ in der Gemeinde Norddorf auf Amrum wurde am
18.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.7B gefasst. Zur
Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen. Die
Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als Satzung
beschlossen.
2.
Der Amtsdirektor wird beauftragt die
Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen ( § 16 Abs. 2 BauGB ).
Peter Heck-Schau ist nach § 22 Gemeindeordnung von der Beratung
ausgeschlossen. Er verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Raum und ist
weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung
mit Begründung:
Für das Gebiet „östlich des Lunstruat bis zum Triihuk/ Ual Saarepswai und westlich des Nei
Stich, beidseitig der Straße Taft“ wurde am 18.12.2018 der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7B gefasst.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele
festgelegt:
-
Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und
der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung
-
Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur
durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen
Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen
-
Sicherung und Entwicklung der bisher unbebauten
öffentlichen und ggf. privaten Freiflächen in der Ortsmitte
Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele
gewährleisten zu können, plant die Gemeinde Norddorf auf Amrum eine
Veränderungssperre zu erlassen.
Die Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen und eine Enthaltung