Sitzung: 22.01.2020 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Stadt/002355
Die Bauausschussvorsitzende berichtet anhand der beigefügten Vorlage:
Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung des
Bau- und Planungsausschusses am 04.12.2019 haben Pastor Menke, Mitglieder des
Kirchengemeinderates der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sankt Nikolai auf Föhr und
der beauftragte Architekt, den beiliegenden städtebaulichen Entwurf
vorgestellt.
Auf der Grundlage
des Beschlusses des Kirchengemeinderates und der Zustimmung des Kirchenkreises
ist angedacht, ein zukunftsweisendes, den heutigen Ansprüchen zweckmäßiges,
ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten gerecht werdendes
Gemeindezentrum, in der Nähe der St. Nikolai Kirche, zu realisieren.
Neben einer
Pfarramtswohnung sind multifunktionale Gemeinderäume geplant, die einer sich
verändernden Kirchengemeinde Rechnung tragen.
Durch die Vorgaben
des Kirchenkreises werden die Pfarrstellen in der Kirchengemeinde St. Nikolai
von 2 auf 1,5 Stellen reduziert und es besteht nur noch für eine Pfarrstelle
Residenzpflicht. Auf Beschluss des Kirchengemeinderates ist als Wohnsitz für
die volle Stelle das Pastorat in Boldixum vorzusehen.
Der
Kirchengemeinderat hat unter Berücksichtigung der finanziellen Verantwortung
für die evangelische Kirchengemeinde Wyk/Boldixum entschieden, unter der
Maßgabe eines Neubaues, die Liegenschaften mit den hohen Unterhaltungskosten,
bis auf den Kindergarten in der Nikolaistraße zu veräußern. Für eine angedachte
Wohnnutzung auf den infrage kommenden Grundstücksflächen ist der Bebauungsplan
Nr. 27 a zu ändern.
Die Kosten für einen
Neubau sind von der Kirchengemeinde alleine zu finanzieren.
Das neue Pastorat
mit Gemeindezentrum liegt im Nahbereich der St. Nikolai Kirche und der
Ocke-Nerong-Straße. Es soll für Boldixum und Wrixum wieder ein Ort der
Begegnung und des Zusammenkommens sein, das den Bedürfnissen der Menschen der
Kirchengemeinde entspricht und auch zukünftig erfüllen kann. Es sind hier die
unterschiedlichsten Veranstaltungen denkbar.
Durch die geplante
Lage des neuen Gemeindezentrums, durch den Wegfall des alten Pastorats und
unter Einbeziehung des jetzigen Spielplatzes ergeben sich
Grundstücksverhältnisse, die bei wirtschaftlicher Planung, 15 Wohneinheiten
ermöglichen.
Die Erschließung
erfolgt von der Ocke-Nerong-Straße. Als Ersatz für den bestehenden und nur selten
genutzten Spielplatz ist innerhalb des neuen Wohngebietes Ersatz zu schaffen.
Angedacht ist die
Schaffung von Wohnraum ausschließlich für Einheimische. Die Grundstücksgrößen
variieren von 294 qm bis 840 qm. Möglich sind Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser.
Die Grundstücke sollen auf der Grundlage des Erbbaurechts vergeben werden,
dabei soll sich der Erbpachtzins in der Höhe an dem der Stadt Wyk (Kordeelsweg)
orientieren.
Der
Kirchengemeinderat ist nach einem längeren Entscheidungsprozess, auch unter Wahrung
vieler guter und emotionaler Erinnerungen an das alte Pastorat, zu der
Auffassung gekommen, dass das alte Pastorat aufgeben werden soll. Eine
umfassende unumgängliche Sanierung der Altbausubstanz (Größe, Kubatur,
Raumgrößen, Barrierefreiheit, energetische Vorgaben u.v.m.) steht in keinem
finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnis zu einem Neubau.
Bei der
Entscheidungsfindung galt es auch, zwischen der Erhaltung eines alten Gebäudes
mit historischer Fassade und den Forderungen nach bezahlbaren Wohnraum für
Einheimische abzuwägen.
Die Realisierung der
vorgestellten Planung ist umzusetzen, wenn das alte Pastorat aufgegeben und
abgerissen wird.
Der
Kirchengemeinderat wird den Abriss des Gebäudes und die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen
Entwurfes beantragen.
Im Anschluss werden folgende Fragen gestellt:
Ein Mitglied der CDU-Fraktion fragt, ob der Spielplatz wegfallen würde.
Dies wird verneint.
Es wird angeregt, den Spielplatz weitere in das Dorfinnere zu verlegen, dies wäre sicherer für die Kinder.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion begrüßt die Schaffung von Wohnraum, fragt in diesem Zusammenhang aber, ob die Grundstücke dann nur an Kirchenmitglieder vergeben werden würden.
Der Pastor, welcher im Publikum Platz genommen hat, verneint dies.
Ein Mitglied der Grünen-Fraktion fände noch mehr Reihenhäuser zur Schaffung von noch mehr Wohnraum gut.
Herr Brodersen, der den Entwurf der Bebauung vorgelegt hat, erwidert hierauf, dass Reihenhäuser in diesem Bereich aufgrund der Geschossigkeit schwierig umzusetzen seien.
Ein Mitglied der Grünen-Fraktion äußert den Wunsch, dass die Vergabekriterien der Grundstücke an die der Grundstücke im Kortdeelsweg angelehnt werden. Dies sowie die Ausnutzung der Grundstücke müsse noch einmal besprochen werden. Des Weiteren wird aus der Fraktionsbesprechung berichtet. Hier wurden Bedenken bezüglich des Abbruches geäußert. Es handele sich um ein prägendes Gebäude, dem Abbruch können nur zugestimmt werden, wenn eine Sanierung wirtschaftlich nicht tragbar sei.
Hierauf erwidert Herr Brodersen, dass eine Sanierung ca. 30 % teurer sei, als der Abbruch. Außerdem könne dann weniger Fläche zur Bebauung genutzt werden.
Ein Mitglied der KG-Fraktion berichtet, dass dem Abbruch innerhalb der Fraktion zugestimmt wurde. Wohnraum werde benötigt. Die jetzige Ansicht des alten Pastorates solle erhalten bleiben.
Herr Brodersen erläutert hierauf, dass der vorgestellte Entwurf nur eine erste Idee sei.
Ein Mitglied der CDU-Fraktion bedauert den Abbruch des Gebäudes, begrüßt aber die Schaffung von Wohnraum. Was die Ausgestaltung anbelangt, bei der Gestaltung könne man sich auch etwas Modernes vorstellen.
Dies wird von einem Mitglied der Grünen-Fraktion ebenfalls befürwortet.
Abschließend appelliert der Bürgermeister an die Mitglieder des Ausschusses, dass Wohnraum dringend gebraucht werde. Warum solle man ein leerstehendes, altes Gebäude erhalten, wenn stattdessen neben bezahlbaren Wohnraum ein neues Gemeindezentrum für ganz Wyk entstehen könne. Man muss bedenken, dass auch die Kirchengemeinde wirtschaftlich denken müsse.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
empfiehlt an die Stadtvertretung:
Erstens unter der
Abwägung des öffentlichen Belanges zur Erhaltung historischer Bausubstanz und des
öffentlichen Belanges zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes für Einheimische,
einem nach den gesetzlichen Vorgaben zu stellenden Abrissantrag stattzugeben.
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 2
Zweitens ein
Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgelegten städtebaulichen
Entwurfes einzuleiten. Zur Ausführung kommt ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit einem Durchführungsvertrag.
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 2
Sämtliche Kosten im
Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren trägt die Ev. Luth. Kirchengemeinde
St. Nikolai auf Föhr.
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: 2
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen / Gemeindevertreter/innen / satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses
Davon anwesend: 11
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Stadtvertreter/innen / Gemeindevertreter/innen / satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -