Ein Bürger beklagt, dass in der Marsch das Heck auf dem öffentlichen Weg abgeschlossen sei, er daher keinen ungehinderten Zugang mehr zu seinem Land/Grundstück hätte und bittet um Auskunft, wer über einen entsprechenden Schlüssel verfüge. Die Vorsitzende beantwortet die Frage dahingehend, dass der Schlüssel von ihr verwahrt werde und bei begründeter Nutzung problemlos eine Öffnung  erfolgen könne. Das geschilderte Vorgehen dient zum Schutz vor unberechtigter Nutzung und zur Vermeidung von Straßen- und Wegeschäden, welche für die Gemeinde durchaus nicht unerhebliche Kosten nach sich ziehen können. Über die Möglichkeiten der Finanzierung eben solcher Maßnahmen werde in der heutigen Sitzung (TOP 8 „Straßenbaubeiträge in der Gemeinde Wrixum“) ebenfalls noch beraten.

 

Auf dem Radweg zwischen Wrixum und Alkersum (Höhe Bushaltstelle West) wird durch Einbuchtung der Bushaltestelle der Radweg ebenfalls nicht in gerader Linie fortgeführt. Dies führt im Dunkeln zu Irritationen und stelle einen Gefahrenpunkt für Verkehrsteilnehmer dar. Hier sollte dringend Abhilfe (z.B. durch eine entsprechende Markierung) geschaffen werden, um die Stelle zu „entschärfen“.