Die Vorsitzende führt kurz in die Thematik ein, da insbesondere die neuen Mitglieder der Gemeindevertretung noch über keine entsprechenden Informationen verfügen. Sie begrüßt im Anschluss Herrn Borges von der Amtsverwaltung, welcher den Anwesenden anhand einer PowerPoint-Präsentation das Thema „Straßenbaubeiträge“ veranschaulicht und währenddessen auch Nachfragen aus der Runde beantwortet.

 

2. stellv. Bürgermeister Olufs verlässt um 20.25 Uhr die Sitzung.

 

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist lediglich für Gemeindestraßen möglich. Am Beispiel einer Gemeindestraße verdeutlicht Herr Borges die prinzipiellen  Erhebungsmöglichkeiten und die grundsätzliche Systematik. Die nächstgrößere Stadt, die die Erhebung von Straßenbaubeiträgen umgesetzt hat, ist Husum.

 

Es wird unterschieden zwischen

 

einmaligen Straßenbaubeiträgen

(Beiträge meist höher, weil nur direkte Anlieger betreffend)

und

wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen

(Beiträge meist niedriger, weil solidarisch alle Anlieger eines bestimmten Gebiets betreffend)         

 

Es bestehen keine Belastungshöchstgrenzen und keine Erhebungspflicht (auch nicht für Fehlbedarfsgemeinden). Die Gemeinden haben die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten. 

 

2. stellv. Bürgermeister Olufs nimmt ab 20.50 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Nach Abschluss des Vortrags dankt die Vorsitzende Herrn Borges. Es folgen Nachfragen aus den Reihen der Gemeindevertreter/innen und der anwesenden Einwohnerschaft. Unter anderem wird die Frage hinsichtlich der entstehenden Kosten für notwendige Vor-Arbeiten gestellt. Satzungserstellung, Straßenzustandskataster (kein Muss) sowie (externe) Erfassung/Aufnahme aller Grundstücke würden nach grober Schätzung Kosten von rd. 81.900,00 EUR verursachen.

Eine Nachfrage bezüglich des Sachstands auf der Insel kann Herr Borges dahingehend beantworten, dass die Stadt Wyk entschieden hat, keine Beiträge zu erheben; die Gemeinde Utersum wiederum erhebt wiederkehrende Straßenbaubeiträge.

Kritisch wird der große Verwaltungsaufwand für die Erhebung, Bescheiderteilung und Beitragseintreibung gesehen.  

 

Um die Beitragslast für die Bürger/innen –speziell bei einmaligen Beiträgen- möglichst gering zu halten, kämen z.B.: Vorausleistungen, niedrige Baukosten, sowie Stundung, Verrentung, Ratenzahlung von Beiträgen sowie ein hoher Gemeindeanteil (höchstens 47%, mind. 15%)  in Betracht.  Auf Nachfrage teilt Herr Borges mit, dass auch wiederkehrende Beiträge durchaus unterschiedlich hoch sein können; diese käme u.a. auf Ausmaß, Kostenhöhe sowie dem Standard der jeweiligen Straßenbaumaßnahmen an. Die Anzahl der Grundstücke in der Gemeinde beträgt zurzeit rd. 846, für die eventuell auch verschiedene Abrechnungsgebiete gebildet werden.

 

Die Vorsitzende dankt Herrn Borges nochmals für seinen heutigen Vortrag sowie das Beantworten von Rück-und Nachfragen. Die Gemeindevertretung sieht vor einer endgültigen Entscheidung über die Erhebung von Straßenbeiträgen noch weiteren Beratungsbedarf und wird die Thematik zu gegebener Zeit wieder aufgreifen.