Beschluss:
Die
Gemeindeversammlung fasst folgenden Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Witsum wird von dem Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 406.115,35 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 5.089,82 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
auf neue Rechnung vorgetragen und wird frühestens nach fünf Jahren zu Lasten
der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Bestand an liquiden Mitteln
der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 52.054,51 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 15.719,44 EUR werden genehmigt.
Im Vorgang zu diesem
Tagesordnungspunkt wird darum gebeten zu erläutern, wie die Begrifflichkeiten
„Jahresfehlbetrag“ und „Liquide Mittel“ zueinander stehen. Herr Hauke Stammer
aus dem Fachbereich Finanzen des Amtes Föhr-Amrum erläutert dies im Hinblick
auf die Bilanz ausführlich.
Herr Dr. Berthold
Rutz erläutert die Ergebnisse aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, dessen
Vorsitzender er ist.
Im Anschluss
berichtet Herr Hauke Stammer ausführlich anhand der Vorlage Nr. Wit/000089.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witsum hat den Jahresabschluss 2016 der
Gemeinde Witsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 15.719,44 EUR sollen von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen
systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von
zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 91.400,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 95.137,63 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 3.737,63 EUR überschritten.
Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen