Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeindeversammlung fasst folgenden Beschluss unter Berücksichtigung des vorgenannten Hinweises:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Gemeinde Witsum wird von dem Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 426.222,62 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 20.658,60 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe zur Rückführung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 83.147,06 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 11.200,65 EUR werden genehmigt.

 


Herr Hauke Stammer aus dem Fachbereich Finanzen des Amtes Föhr-Amrum berichtet kurz anhand der Vorlage Nr. Wit/000093.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witsum hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Witsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 11.200,65 EUR sollen von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 24.848,03 EUR gegenüber.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze bzw.  Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 94.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 88.148,21 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 6.451,79 EUR unterschritten.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Beschlussempfehlung im zweiten Absatz heißen müsse „31.12.2017“ nicht „31.12.2016“. Dies werde geändert.

 


Abstimmungsergebnis:           15 Ja-Stimmen