Sitzung: 12.02.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Dun/000101
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan für 2020 mit nachfolgenden Änderungen:
Die
Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sollen um 30% von 270% auf 300%
angehoben werden. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 330%.
Der
Planansatz für die Grundsteuer A erhöht sich somit von € 6.200 auf € 6.900,der
der Grundsteuer B von € 13.600 auf € 15.100. Dieses hat eine
Ergebnisverbesserung im Ergebnisplan um € 2.200 zur Folge. Der Jahresfehlbetrag
2020 beträgt somit € 9.300.
Bgm.
Hemsen bedankt sich bei Herrn Stammer für seine Ausführungen und übernimmt
wieder das Wort.
Herr Hauke Stammer bekommt das Wort erteilt. Herr Stammer erläutert anhand der Vorlage. Er habe sich weitestgehend an den Zahlen aus dem Vorjahr orientiert und die Punkte der Gemeindevertretung aus der letzten Sitzung aufgenommen. Er erklärt die Veränderungen, die in der Vorlage ausgewiesen sind.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 11.500 EUR (Vj. +200 EUR) ab.
Hinweis zum
Jahresergebnis 2018:
Das Jahresergebnis
ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.356 Mio.
EUR |
1.411 Mio.
EUR |
+4,5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
218 Mio. EUR |
197 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
Wert liegt
nicht vor |
139 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
Wert liegt
nicht vor |
1.938,8 Mio.
EUR |
+4 |
+4 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 3.200 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 11.700 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2020 (in EUR) |
Anmerkung |
40120000
Grundsteuer B |
+400 |
Anpassung |
40130000
Gewerbesteuer |
-700 |
Anpassung
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+2.300 |
Anpassung |
43611000 Kurabgabe |
-4.000 |
Anpassung |
43612000 Tourismusabgabe |
+700 |
Anpassung |
45110000 Konzessionsabgaben |
+500 |
Anpassung |
52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
-100 |
geringere geplante Kosten |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+100 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+1.000 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+1.300 |
Amtsumlage 49,05% höhere
Finanzkraft als im Vorjahr |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+800 |
Höhere Kosten 2020 |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden |
+2.900 |
Tourismusausgleich |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+2.500 |
Kiga |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem
Gesamtinvestitionsvolumen von 13.800 EUR ausgewiesen.
Im Wesentlichen sind nachfolgende Investitionen für das Haushaltsjahr
vorgesehen.
Im Produkt 126010
Gemeindefeuerwehr sind für Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr
Utersum-Dunsum 1.200 € als Investitionskostenzuschuss eingeplant. Die in 2019
geplante Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges hat sich verzögert. Die
Mittel aus 2019 des Investitionskostenzuschuss i.H.v. 33.500 € sollen nach 2020
übertragen werden.
Im Bereich Straßen, Wege und
Plätze; Produkt 541001, ist die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln
mit insgesamt 5.000 € vorgesehen. Weiter sind 4.000 € für ein Buswartehaus
eingeplant worden. Für zwei Bänke stehen 3.000 € zur Verfügung.
Für eine eventuelle Beteiligung an dem noch neu zu gründenden Inselwerk
werden 100 € im Produkt übrige
Finanzwirtschaft 612001 eingestellt.
Nicht verbrauchte Mittel des Haushaltsjahres 2019 für den Ausbau des
Breitbandes, im Produkt 573500 Förderung der
Breitbandtechnik, und der
touristische Aufwertung des Deiches, Produkt 575003 Tourismus, Kur- und
Fremdenverkehr, sollen nach 2020
übertragen werden, da die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind.
Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 02.01.2020 auf
rd. 245.800 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des
Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.
-22.100 € ausgewiesen.
Hinweislich:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Zum Vergleich wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR
Herr Stammer legt die erbetene Vergleichsberechnung bei einer 30% Anhebung der Realsteuersätze vor, die von Mitgliedern der Gemeindevertretung in Teilen befürwortet wird. Laut Herrn Stammer sei eine rückwirkende Anhebung zum 01.01.2020 möglich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 6 Ja-Stimmen