Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2020 mit nachfolgenden Änderungen:

 

Die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sollen um 30% von 270% auf 300% angehoben werden. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 330%.

 

Der Planansatz für die Grundsteuer A erhöht sich somit von € 6.200 auf € 6.900,der der Grundsteuer B von € 13.600 auf € 15.100. Dieses hat eine Ergebnisverbesserung im Ergebnisplan um € 2.200 zur Folge. Der Jahresfehlbetrag 2020 beträgt somit € 9.300.

 

Bgm. Hemsen bedankt sich bei Herrn Stammer für seine Ausführungen und übernimmt wieder das Wort.


Herr Hauke Stammer bekommt das Wort erteilt. Herr Stammer erläutert anhand der Vorlage. Er habe sich weitestgehend an den Zahlen aus dem Vorjahr orientiert und die Punkte der Gemeindevertretung aus der letzten Sitzung aufgenommen. Er erklärt die Veränderungen, die in der Vorlage ausgewiesen sind.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 11.500 EUR (Vj. +200 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2018:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2019 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2019.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2019

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.356 Mio. EUR

1.411 Mio. EUR

+4,5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

218 Mio. EUR

197 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

Wert liegt nicht vor

139 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

Wert liegt nicht vor

1.938,8 Mio. EUR

+4

+4

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 3.200 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2020 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 11.700 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2020

(in EUR)

Anmerkung

40120000 Grundsteuer B

+400

Anpassung

40130000 Gewerbesteuer

-700

Anpassung

40340000 Zweitwohnungssteuer

+2.300

Anpassung

43611000 Kurabgabe

-4.000

Anpassung

43612000 Tourismusabgabe

+700

Anpassung

45110000 Konzessionsabgaben

+500

Anpassung

52710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

-100

geringere geplante Kosten

53410000 Gewerbesteuerumlage

+100

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+1.000

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+1.300

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

54310000 Geschäftsaufwendungen

+800

Höhere Kosten 2020

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden

+2.900

Tourismusausgleich

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

+2.500

Kiga

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 13.800 EUR ausgewiesen.

 

Im Wesentlichen sind nachfolgende Investitionen für das Haushaltsjahr vorgesehen.

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr sind für Investitionen der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Dunsum 1.200 € als Investitionskostenzuschuss eingeplant. Die in 2019 geplante Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges hat sich verzögert. Die Mittel aus 2019 des Investitionskostenzuschuss i.H.v. 33.500 € sollen nach 2020 übertragen werden.

 

Im Bereich Straßen, Wege und Plätze; Produkt 541001, ist die Anschaffung von zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln mit insgesamt 5.000 € vorgesehen. Weiter sind 4.000 € für ein Buswartehaus eingeplant worden. Für zwei Bänke stehen 3.000 € zur Verfügung.

 

Für eine eventuelle Beteiligung an dem noch neu zu gründenden Inselwerk werden 100 € im Produkt übrige Finanzwirtschaft 612001 eingestellt.

 

Nicht verbrauchte Mittel des Haushaltsjahres 2019 für den Ausbau des Breitbandes, im  Produkt 573500 Förderung der  Breitbandtechnik,  und der touristische  Aufwertung des Deiches, Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr,  sollen nach 2020 übertragen werden, da die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind.

 

Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 02.01.2020 auf rd. 245.800 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -22.100 € ausgewiesen.


Hinweislich:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2020 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

Zum Vergleich wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2020 folgende Mindeststeuersätze:

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

 

Herr Stammer legt die erbetene Vergleichsberechnung bei einer 30% Anhebung der Realsteuersätze vor, die von Mitgliedern der Gemeindevertretung in Teilen befürwortet wird. Laut Herrn Stammer sei eine rückwirkende Anhebung zum 01.01.2020 möglich.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 6 Ja-Stimmen