Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
Erstens unter der
Abwägung des öffentlichen Belanges zur Erhaltung historischer Bausubstanz und
des öffentlichen Belanges zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes für
Einheimische, einem nach den gesetzlichen Vorgaben zu stellenden Abrissantrag
stattzugeben.
Zweitens ein
Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgelegten Städtebaulichen
Entwurfes einzuleiten. Zur Ausführung kommt ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit einem Durchführungsvertrag.
Sämtliche Kosten im
Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren trägt die Ev. Luth. Kirchengemeinde
St. Nikolai auf Föhr.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen: 19
Davon anwesend: 17
Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung des
Bau-und Planungsausschusses am 04.12.2019 haben Pastor Menke, Mitglieder des
Kirchengemeinderates der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sankt Nikolai auf Föhr und
der beauftragte Architekt, den beiliegenden Städtebaulichen Entwurf
vorgestellt.
Auf der Grundlage
des Beschlusses des Kirchengemeinderates und der Zustimmung des Kirchenkreises
ist angedacht, ein zukunftsweisendes, den heutigen Ansprüchen zweckmäßiges,
ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten gerecht werdendes
Gemeindezentrum, in der Nähe der St. Nikolai Kirche, zu realisieren.
Neben einer
Pfarramtswohnung sind multifunktionale Gemeinderäume geplant, die einer sich
verändernden Kirchengemeinde Rechnung tragen.
Durch die Vorgaben
des Kirchenkreises werden die Pfarrstellen in der Kirchengemeinde St. Nikolai
von 2 auf 1,5 Stellen reduziert und es besteht nur noch für eine Pfarrstelle
Residenzpflicht. Auf Beschluss des Kirchengemeinderates ist als Wohnsitz für
die volle Stelle das Pastorat in Boldixum vorzusehen.
Der
Kirchengemeinderat hat unter Berücksichtigung der finanziellen Verantwortung
für die evangelische Kirchengemeinde Wyk/Boldixum entschieden, unter der
Maßgabe eines Neubaues, die Liegenschaften mit den hohen Unterhaltungskosten,
bis auf den Kindergarten in der Nikolaistraße zu veräußern. Für eine angedachte
Wohnnutzung auf den infrage kommenden Grundstücksflächen ist der Bebauungsplan
Nr. 27 a zu ändern.
Die Kosten für einen
Neubau sind von der Kirchengemeinde alleine zu finanzieren.
Das neue Pastorat
mit Gemeindezentrum liegt im Nahbereich der St. Nikolai Kirche und der.
Ocke-Nerong-Straße. Es soll für Boldixum und Wrixum wieder ein Ort der
Begegnung und des Zusammenkommens sein, das den Bedürfnissen der Menschen der
Kirchengemeinde entspricht und auch zukünftig erfüllen kann. Es sind hier die
unterschiedlichsten Veranstaltungen denkbar.
Durch die geplante
Lage des neuen Gemeindezentrums, durch den Wegfall des alten Pastorats und
unter Einbeziehung des jetzigen Spielplatzes ergeben sich
Grundstücksverhältnisse, die bei wirtschaftlicher Planung, 15 Wohneinheiten
ermöglichen.
Die Erschließung
erfolgt von der Ocke-Nerong-Straße. Als Ersatz für den bestehenden und nur
selten genutzten Spielplatz ist innerhalb des neuen Wohngebietes Ersatz zu
schaffen.
Angedacht ist die
Schaffung von Wohnraum ausschließlich für Einheimische. Die Grundstücksgrößen
variieren von 294 qm bis 840 qm. Möglich sind Reihen-, Doppel- und
Einzelhäuser. Die Grundstücke sollen auf der Grundlage des Erbbaurechts
vergeben werden, dabei soll sich der Erbpachtzins in der Höhe an dem der Stadt
Wyk (Kordeelsweg) orientieren.
Der
Kirchengemeinderat ist nach einem längeren Entscheidungsprozess, auch unter
Wahrung vieler guter und emotionaler Erinnerungen an das alte Pastorat, zu der
Auffassung gekommen, dass das alte Pastorat aufgeben werden soll. Eine
umfassende unumgängliche Sanierung der Altbausubstanz (Größe, Kubatur,
Raumgrößen, Barrierefreiheit, energetische Vorgaben u.v.m.) steht in keinem
finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnis zu einem Neubau.
Bei der
Entscheidungsfindung galt es auch, zwischen der Erhaltung eines alten Gebäudes
mit historischer Fassade und den Forderungen nach bezahlbaren Wohnraum für Einheimische
abzuwägen.
Die Realisierung der
vorgestellten Planung ist umzusetzen, wenn das alte Pastorat aufgegeben und
abgerissen wird.
Der
Kirchengemeinderat wird den Abriss des Gebäudes und die Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens auf der Grundlage des vorgelegten Städtebaulichen
Entwurfes beantragen.