Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Auf Basis der vorgelegten Beurteilungsgrundlage zur Finanzierung des Vorhabens trifft die Gemeindevertretung Nebel folgenden Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung stimmt einer Auftragserteilung an die LüneCom Kommunikations­lösungen GmbH auf Basis des finalen Angebotes mit der ausgewiesenen Deckungslücke i.H.v. 1.575.996,08 € durch das Amtes Föhr-Amrum zu.

2.    Gemäß §1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.01.2017 (Kooperation) beauftragt die Gemeindevertretung das Amt Föhr-Amrum damit, den Vertragsabschluss vorzubereiten und den Zuschlag auf das Angebot der LüneCom Kommunikationslösungen GmbH zu erteilen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Dem Amt Föhr-Amrum liegt ein Zuwendungsbescheid nach der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holstein – Breitbandrichtlinie – GL. Nr.2015.16 (2017) des Landes Schleswig-Holstein aus 08/2017 mit Änderungsbescheid vom 10.05.2019, vor.

Gefördert durch das Land Schleswig-Holstein wird mit diesem Bescheid eine Zuwendung zur Schaffung einer zuverlässigen und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur in den bislang Next Generation Access (NGA) unterversorgten Gebieten der amtsangehörigen Gemeinden bewilligt.

Gemäß der Förderrichtlinie werden durch das Land Schleswig-Holstein 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Auf den Zuwendungsempfänger entfallen 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Eigenmittel).

Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss des Zuwendungsempfängers an einen privaten Netzbetreiber. Der Zuschuss dient zur Schließung seiner Wirtschaftlichkeitslücke für die Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen sowie den Betrieb dieser NGA- Netzinfrastruktur. Der Zuschuss gilt als einmalige Zuwendung. Die Zweckbindefrist beträgt sieben Jahre.

Projektgebiet

Das Projektgebiet ist unterteilt in zwei Lose. Das Los -1- umfasst die amtsangehörigen Gemeinden Utersum, Witsum und Dunsum, auf der Insel Föhr. Das Los-2- ist der Ortsteil Süddorf der amtsangehörigen Gemeinde Nebel, auf der Insel Amrum.

Vergabeverfahren

Das Vergabeverfahren wurde in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die Vorschriften der VgV durchgeführt.

Im Los -1- wurde der Zuschlag im Mai 2019 an die LüneCom Kommunikationslösungen GmbH erteilt. Für das Los -2- wurde kein wirtschaftliches Angebot eingereicht. In Konsequenz daraus wurde durch das Amt Föhr-Amrum und die amtsangehörige Gemeinde Nebel entschieden, zusätzliche Fördermittel für das Los -2- beim Land SH einzuwerben und das Verfahren im Los -2- auf den Verfahrensschritt „Aufforderung zur Bewerbung“ zurück zu versetzten (Neue Bezeichnung Los 2 R).

Am 16.07.2019 wurde zu diesem Zweck eine erneute EU-Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt veröffentlicht (EU 2019/S 135-332756). Im Teilnahmewettbewerb wurde lediglich ein Teilnahmeantrag eingereicht. Bewerber war die LüneCom Kommunikationslösungen GmbH. Das Vergabeverfahren wurde mit einem Bieter durchgeführt.

Das Vergabeverfahren dient (nach Maßgabe der Zuschlagskriterien) dem Wettbewerb um die niedrigste geforderte Zuwendung. Die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind begrenzt. Der geforderte maximale Zuschuss soll im Los 2 R einen Betrag von

1.600.000,00 € (netto)

nicht überschreiten.

Auftragsgegenstand

Das ausgewählte TK-Unternehmen erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu planen, zu errichten und das fertiggestellte NGA-Netz für eine Mindestdauer von sieben Jahren (Zweckbindefrist) zu betreiben. Das TK-Unternehmen stellt die Versorgung sämtlicher Bedarfsstellen im Ausbaugebiet mit zukunftsorientierten NGA-Breitbandservices sicher.

Mindestvorgaben

Mindestanforderung an die Breitbandversorgung ist, dass über das künftige Glasfasernetz im Ausbaugebiet für privat- und gewerblich genutzte Endkundenanschlüsse Services mit einer garantierten Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 10 Mbit/s im Upstream bereitgestellt werden können.

Für gewerbliche und institutionelle Endkundenanschlüsse ist die Mindestanforderung eine Bereitstellung von symmetrischen Services mit einer Bandbreite von garantiert mindestens 100 Mbit/s im Down-/Upstream.

Die angebotene Lösung soll zukunftssicher sein, wachsende Teilnehmerzahlen ermöglichen und für höhere Bandbreitenbedarfe skalierbar sein. So muss es über die geförderte Breitbandinfrastruktur möglich sein, bei Bedarf bzw. auf Anfrage, symmetrische Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s im Downstream/Upstream für privat- und gewerbliche Nachfrager an jedem Teilnehmeranschluss bereitstellen zu können.

Endgültiges Angebot

Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens forderte das Amt Föhr-Amrum mit Schreiben vom 17.01.2020 zur Abgabe eines endgültigen Angebots auf. Vollständig und fristgerechte lag der Vergabestelle am 31.01.2020 das Angebot des Bieter LüneCom Kommunikationslösungen GmbH vor. Das Angebot wurde zur Aus-/Bewertung zugelassen.

Qualität der technischen Lösung

Von der LüneCom Kommunikationslösungen GmbH wird eine FTTB/H (Fiber To The Building /Home) Point-to-Point (PtP) Lösung angeboten. Die technische Lösung erfüllt die Mindest­anforderungen an die Breitbandversorgungsleistungen so dass endkundenseitig Produkte mit asymmetrischen und symmetrischen Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s von der LüneCom Kommunikationslösungen GmbH angeboten werden können.

Wirtschaftlichkeit des Angebots

Generell ist die Netzstruktur so ausgelegt, dass alle identifizierten NGA-unterversorgten Adressen mittels einer Glasfaserhauszuführung an das Netz angeschlossen werden. Die Angaben zu den Kosten- und Mengen sind vom Bieter im Angebot plausibel und nachvollziehbar für einen 100%igen-Netzausbau aufgezeigt worden. Der maximal geforderte Zuschuss für das Los 2 R beträgt:

1.575.996,08 € (netto)

und liegt somit um 24.003,92 € unterhalb des maximal Betrages von 1.600.000,00 €.

Hinweis: In Rechnung gestellt wird der Anteil der Hausanschlusskosten, die tatsächlich angeschaltet werden, d.h. für die ein Netz-Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das endgültige Angebot der LüneCom die fachlichen Anforderungen an einen NGA-Ausbau erfüllt (anhand der Zuschlagskriterien) und die wirtschaftlichen Vorgaben mit dem geforderten Zuschuss eingehalten werden.

Finanzierung des Vorhabens, Stand 02/2020

Beurteilungsgrundlagen

 

 

Ausgewiesene Investition

 

 

Ausbaugebiet Los 2 R Gesamtinvestitionen

1.654.954,64 €

 

 

 

 

Fördersatz aus LPLR-Mitteln (ELER und Land SH)

In Summe 75%

 

(Für Los 1 und 2 R bezogen auf die zuwendungsfähigen
Ausgaben = Wirtschaftlichkeitslücke))

 

 

Förderung

 

 

Barwert der ausgewiesen Kosten

2.306.198,63 €

 

Barwert der ausgewiesen Einnahmen

730.202,55 €

 

Zuwendungsfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke)

1.575.996,08 €

  

 

 

 

Finanzierung LOS 2 R

 

 

Eigenmittelbeitrag der Gemeinde Nebel (25% Quote)

393.999,00 €

   

Finanzierung durch das Land S-H (75 % Quote)

1.181.997,00 €

   

Rückstellungen der Gemeinde Nebel (25%-Anteil)

24.000,00 €

 

Planungs- und Beratungsleistungen (25%-Anteil)

8.925,00 €

 

Summe Finanzierung

1.608.921,00 €

 

 

Die Höhe des Eigenanteils der Gemeinde Nebel zum geförderten NGA-Netzausbau beträgt insgesamt 426.924,00 € (inkl. Rückstellung und Planungskosten). Durchschnittlich entfallen damit 1.377,18 € Ausbauzuschuss auf jeden Haushalt (HH). Im Los 2 R sind das in Summe 310 HH bei einem 100 %-igen Netzausbau.

 

 


Abstimmungsergebnis: -einstimmig-