Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 13 bis 15 nichtöffentlich zu beraten.


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 13 bis 15 nichtöffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 8 Ja-Stimmen.