Herr Stemmer berichtet. Die mögliche Zuwendung an das Amt Föhr-Amrum betrage für alle Schulen zusammen 358.235,95 Euro. Seitens des Gesetzgebers werde ein Eigenanteil des Amtes Föhr-Amrum von 15 % gefordert.

Die Gelder sollen dazu dienen die digitale Mindestausstattung an allen Schulen herzustellen:

1.    Schritt: LAN / WLAN Infrastruktur herstellen

Dies müsse für alle Schulen eines Schulträgers beantragt sein, bevor im

2.    Schritt: Präsentationsgeräte (Beamer, Smartboard, Digiboard) beantragt werden können (auch hier müssen erst für alle Schulen eines Schulträgers Anträge gestellt werden).

Wenn dann noch Gelder zur Verfügung stünden und alle Schulen die digitale Ausstattung der vorgenannten Schritte haben (bzw. entsprechende Anträge gestellt wurden), könnte der

3.    Schritt: Anschaffung Endgeräte (Notebook, Tablet usw.)

folgen.

Die Antragstellung sei bis zum 31.12.2022 möglich. Bevor eine Antragstellung erfolgen könne, müssten folgende Punkte erfüllt sein:

-       seitens des Schulträgers das Erstellen einer Investitionsplanung sowie Erarbeitung eines Konzeptes über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support (Zeitplan 31.03.2020).

-       seitens der Schulen die Erarbeitung eines pädagogisch-technischen Einsatzkonzeptes (Zeitplan 31.03.2020) sowie die Vorlage einer Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte (Zeitplan 31.01.2020)

Der zeitliche Rahmen sei vergangene Woche in einem Gespräch mit den Schulleitern abgestimmt worden. Die erste/n Antragstellung/en sollen im zweiten Halbjahr 2020 erfolgen.