Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, werden die genannten Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten.

 


Die Vorsitzende stellt die nichtöffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte 13. bis 15. zur Abstimmung.  


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig dafür