Beschluss:
Die in der Anlage
beigefügte Satzung wird beschlossen.
Die Vorsitzende
begrüßt Herrn Borges, der anhand einer kurzen PowerPoint-Präsentation nochmals
die Grundlagen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen darstellt sowie den zur
Abstimmung stehenden Satzungsentwurf erläutert. Es handelt sich hierbei um eine
Pflichtsatzung. Die bisherige Satzung stammte bereits aus dem Jahr 1995 und
bedurfte daher, auch rechtlich, einer
Aktualisierung. Der Beschlussvorlage beigefügt sind sowohl der alte als auch
der neue Satzungstext sowie eine Gegenüberstellung wesentlicher Änderungen. Auf
entsprechende Nachfrage teilt Herr Borges mit, dass bei Straßenschäden, die
nachweislich auf Abrissarbeiten eines Gebäudes zurückzuführen sind, der Bauherr
für deren Beseitigung verantwortlich ist. Ergänzend teilt die Vorsitzende mit,
dass bei bereits bestehenden, bekannten Schäden dieser Art die Gemeinde
selbstverständlich bestrebt ist, die Verantwortlichen zum Schadenersatz
heranzuziehen. Konsequenz eines Verzichts auf notwendige Beitragserhöhungen
wären dann ggf. Grundsteuer-Erhöhungen. Herr Borges geht auf Nachfrage auch
kurz auf die sog. Erschließungssätze sein und gibt Erläuterungen hierzu.
Im Anschluss
verliest die Vorsitzende die Sachdarstellung mit Begründung.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Utersum aus dem Jahre 1995 entspricht
nicht mehr in allen Punkten der heutigen Rechtsprechung. Eine gültige Satzung
ist jedoch von elementarer Bedeutung für die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen. Um die Erweiterung des Neubaugebiets (Teewelken)
abrechnen zu können, ist folglich die Erstellung einer neuen Satzung
unabdingbar.
Der Text der Satzung in der zur Beschlussfassung vorgesehenen Form ist in der Anlage zur Vorlage beigefügt. Ebenso ist ein Vergleich der die wesentlichen Änderungen darstellt sowie die alte Satzung dieser Vorlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür