Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die in der Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen.

 


Die Vorsitzende begrüßt Herrn Borges, der anhand einer kurzen PowerPoint-Präsentation nochmals die Grundlagen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen darstellt sowie den zur Abstimmung stehenden Satzungsentwurf erläutert. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtsatzung. Die bisherige Satzung stammte bereits aus dem Jahr 1995 und bedurfte daher,  auch rechtlich, einer Aktualisierung. Der Beschlussvorlage beigefügt sind sowohl der alte als auch der neue Satzungstext sowie eine Gegenüberstellung wesentlicher Änderungen. Auf entsprechende Nachfrage teilt Herr Borges mit, dass bei Straßenschäden, die nachweislich auf Abrissarbeiten eines Gebäudes zurückzuführen sind, der Bauherr für deren Beseitigung verantwortlich ist. Ergänzend teilt die Vorsitzende mit, dass bei bereits bestehenden, bekannten Schäden dieser Art die Gemeinde selbstverständlich bestrebt ist, die Verantwortlichen zum Schadenersatz heranzuziehen. Konsequenz eines Verzichts auf notwendige Beitragserhöhungen wären dann ggf. Grundsteuer-Erhöhungen. Herr Borges geht auf Nachfrage auch kurz auf die sog. Erschließungssätze sein und gibt Erläuterungen hierzu.            

 

Im Anschluss verliest die Vorsitzende die Sachdarstellung mit Begründung.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Utersum aus dem Jahre 1995 entspricht nicht mehr in allen Punkten der heutigen Rechtsprechung. Eine gültige Satzung ist jedoch von elementarer Bedeutung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Um die Erweiterung des Neubaugebiets (Teewelken) abrechnen zu können, ist folglich die Erstellung einer neuen Satzung unabdingbar.

 

Der Text der Satzung in der zur Beschlussfassung vorgesehenen Form ist in der Anlage zur Vorlage beigefügt. Ebenso ist ein Vergleich der die wesentlichen Änderungen darstellt sowie die alte Satzung dieser Vorlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig dafür