Beschluss: ungeändert beschlossen

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 wird in einen Teil 5 a) und einen Teil 5 b) aufgespalten. Die Verfahren für die beiden nachfolgend genannten Geltungsbereiche werden als eigenständige Bebauungsplanänderungs-verfahren separat fortgeführt.

     - Änderung 5a) des Bebauungsplanes Nr. 20
       für den Bereich westlich der Straße Koogskuhl, zwischen Hemkweg
       und Umgehungsstraße L 214;

     - Änderung 5b) des Bebauungsplanes Nr. 20
       das gesamte Gewerbegebiet zwischen Umgehungsstraße L 214,
       Achtern Diek, Hemkweg und beiderseits des Kohharder Weges.

  2. Der Entwurf zur Änderung 5a) des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr für den Teilbereich des Gewerbegebietes westlich der Straße Koogskuhl zwischen Hemkweg und Umgehungsstraße L 214 sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.   Die Entwürfe der Planänderung und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

 


Von Stv Groten wird auf die Vorlagen 1328, 2. und 3. Ergänzung verwiesen.
Es werden kurz die vom Bauausschuss vorgebrachten Änderungswünsche erläutert.

Die KG-Fraktion teilt mit, dass die vom Bauausschuss empfohlene Verkaufsflächenreduzierung von 1.350 qm auf 1.200 qm keine willkürliche Entscheidung gewesen ist. In der Vergangenheit war immer von einer Größenordnung in Höhe von 1.000 bis 1.200 qm die Rede gewesen und dass mit einer solchen Größe auch zukunftsorientiert geplant werden könne.

Es wird angemerkt, dass die Firma einen höheren Platzbedarf aufgrund der Einführung des Dosenpfandes geltend gemacht hat, da Rücknahmeeinrichtungen aufgestellt werden müssten.

Die CDU-Fraktion macht nochmals ihre grundsätzliche Ablehnung zur Ansiedlung eines Discounters im Gewerbegebiet deutlich. Diese Ansiedlung hätte gravierende negative Auswirkungen auf die Wyker Innenstadt zur Folge und würde zu einer Reduzierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen führen.

Zudem wird die anscheinende Bevorzugung eines auswärtigen Gewerbebetriebes kritisiert, wohingegen die einheimischen Gewerbetreibenden mit Restriktionen zu kämpfen hätten.

Die SPD-Fraktion hingegen sieht keine besondere Bevorzugung eines auswärtigen Betriebes. Das Gegenteil sei der Fall, dass etwa die Auflagen, z.B. im Hinblick auf die Bepflanzung, eher schärfer gefasst sind als bei anderen Bauprojekten im Gewerbegebiet.

Es sei auch weiterhin bedingt durch die schlechte wirtschaftliche Lage mit Kaufkraftverlusten der Bevölkerung zu rechnen, was ebenfalls die Ansiedlung eines Billigmarktes rechtfertige.

BV Hennig bittet darum, heute nicht erneut eine Grundsatzdiskussion zu führen.

 

Herr Schmidt vom Bauamt der Stadt Wyk auf Föhr gibt auf Nachfrage zur Auskunft, dass die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu keinen neuen Erkenntnissen geführt hat, da kein Bürger zum vorgesehenen Termin erschienen ist.


Abstimmungsergebnis:  11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen