Herr Schmidt erklärt, dass hinsichtlich der Ziffer 10 „Anpflanzverpflichtung“ eine Änderung notwendig ist. Es sollte zur Klarstellung die Ergänzung hinzugefügt werden, dass die Mindesthöhe der Anpflanzverpflichtung von 3 m nur für den Bereich entlang der L214 gilt. Für die Vorgartenbereiche bei den gewerblichen Grundstücken (Schmied, Föhrer Fruchthandel) entlang der Zufahrt übern den öffentlichen Parkplatz, sowie entlang der Straße am Koogskuhl wird zwar auch eine Anpflanzverpflichtung festgesetzt, jedoch ohne diese Höhenfestlegung.

Der Beschlussempfehlung wird mit der o.g. Änderung zugestimmt.


Abstimmungsergebnis: 

 

Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken            7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

Satzungsbeschluss                                                                   7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen