Sitzung: 23.10.2003 Bau- und Planungsausschuss
Vorlage: Stadt/001365
Herr Schmidt erklärt, dass hinsichtlich der Ziffer 10
„Anpflanzverpflichtung“ eine Änderung notwendig ist. Es sollte zur Klarstellung
die Ergänzung hinzugefügt werden, dass die Mindesthöhe der
Anpflanzverpflichtung von 3 m nur für den Bereich entlang der L214 gilt. Für
die Vorgartenbereiche bei den gewerblichen Grundstücken (Schmied, Föhrer
Fruchthandel) entlang der Zufahrt übern den öffentlichen Parkplatz, sowie
entlang der Straße am Koogskuhl wird zwar auch eine Anpflanzverpflichtung
festgesetzt, jedoch ohne diese Höhenfestlegung.
Der Beschlussempfehlung wird mit der o.g. Änderung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Satzungsbeschluss 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen