Herr Wedemeyer berichtet anhand der beiliegenden Präsentation:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zu a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Wohnungsmarkt auf der Insel Föhr ist angespannt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 wird entsprechend das städtebauliche Ziel verfolgt, Dauerwohnraum zu schaffen. Dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum soll damit Rechnung getragen werden.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat in der Sitzung am 22. Februar 2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 für das Gebiet südlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 145 m und westlich des Rotdornweges und nördlich des Haidweges in einer Bautiefe auf einer Länge von ca. 145 m gefasst.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wurde das Büro B2K Architekten und Stadtplaner, Kiel beauftragt. Am 11.02.2020 hat das Büro einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes an das Bau- und Planungsamt übersendet. Dieser wurde geprüft. Anmerkungen des Bau- und Planungsamtes zu Änderung des Entwurfes wurden am 09.03.2020 an das beauftragte Büro übersendet. Der überarbeitete Entwurf liegt nun seit dem 06.05.2020 vor. Die Anmerkungen wurden weitestgehend eingearbeitet bzw. berücksichtigt.

 

Zu b) Ergänzende Beschlüsse zum Verfahren

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses wurde noch davon ausgegangen, dass eine Aufstellung des Bebauungsplans im Regelverfahren und mit Umweltprüfung erforderlich ist. Ein Prüfung hat jedoch ergeben, dass die Kriterien, die einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a  BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) zugrunde zu legen sind, erfüllt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt daher künftig nach § 13 a BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB als auch von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB kann gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB daher abgesehen werden.

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf des B-Planes für das Gebiet südlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 145 m und westlich des Rotdornweges und nördlich des Haidweges in einer Bautiefe auf einer Länge von ca. 145 m und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

Weichbedachung soll ausgeschlossen werden.

 

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Zu b) Ergänzende Beschlüsse zum Verfahren

  1. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

4.    Es ist ortsüblich Bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

  1. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, mit der Möglichkeit sich zur Planung zu äußern (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB), erfolgt durch die Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11

davon anwesend: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -