Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt, die Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum der erzwungenen Schließung zu erlassen. Außerdem möchte man den Gewerbetreibenden die Möglichkeit geben, weitere Außenplätze zu Nutzen, damit die vorgebebenen Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden können.

 

 

Nach dem Beschluss betreten Herr Peter Schaper und Herr Nils Twardziok wieder den Raum.

 

 


Vor der Beratung des Tagesordnungspunktes verlassen Herr Peter Schaper und Herr Nils Twardziok den Raum.

 

Es werden verschiedene Modelle diskutiert, wie man mit den Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020 umgehen soll. Man wolle den Gewerbetreibenden in bestimmten Punkten entgegenkommen, ohne jedoch ungerecht gegenüber denjenigen zu sein, welche überhaupt keine Sondernutzung in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund wird eine vollkommene Erlassung der Sondernutzungsgebühren abgelehnt. Dahingehend wird die Möglichkeit besprochen, die Gebühren nur für den Zeitraum, der durch die Corona-Krise erzwungenen Auszeit, zu erlassen. Dieser Vorschlag findet allgemeinen Zuspruch. Weiterhin wolle man den Gewerbetreibenden die Möglichkeit geben die Nutzung weiterer Außenplätzen zu ermöglichen, damit der Betrieb in ungefähr gleicher Größe weitergeführt werden kann, ohne aber die geltenden Abstandsregelungen zu missachten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig