Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss beschließt, auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung die Realisierung der Erweiterung der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wyk, unter der Voraussetzung, dass die erwartete Förderung im Zusammenhang mit dem Ortskernentwicklungskonzept, bewilligt wird.

 


Herr Schmidt erteilt Herrn Hess das Wort. Dieser berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Sitzung am 12. Dezember 2019 hat die Stadtvertretung mit der Vorlage Nr. Stadt/002345/1 einstimmig den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 der Stadt Wyk auf Föhr beschlossen.

 

Im mittlerweile genehmigten Haushalt der Stadt sind unter dem Produkt 126001 Brandschutz: Haushaltsmittel für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses, auf der Grundlage einer Kostenschätzung, in Höhe von 800.000€ eingestellt. Dem gegenüber stehen Zuweisungen (Fördermittel) von 300.000€.

 

Im Zusammenhang mit dem Ortskernentwicklungskonzept für die Stadt Wyk auf Föhr –OEK-(siehe Abschlussbericht Seite 89 – Vorlage Stadt/002287/1) wird im Handlungsfeld „Soziale Infrastruktur, Bildung, Leben“ die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses als Schlüsselprojekt Nr.17 aufgeführt.

 

Um Fördermittel zu beantragen stellt das OEK –Ortskernentwicklungskonzept- mit Beschluss des Konzeptes durch die Stadtvertretung, die geschaffene Voraussetzung dar.

 

Das am Rebbelstieg 2004 errichtete Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wyk wurde mit einer, für den damaligen Stand, sehr ordentlichen Größe realisiert.

Über die zurückliegenden Jahre hinweg, änderte sich nicht nur der Fuhrpark der Wehr, sondern auch die stets gestiegenen Aufgaben. Somit müssen Fahrzeuge, Gerätschaften und das Feuerwehrgerätehaus insbesondere die Fahrzeughalle, den Anforderungen angepasst werden.

Bei der geplanten Erweiterung der Fahrzeughalle geht es nicht um mehr Komfort sondern schlichtweg um Sicherheit.

Der zeitgemäße Arbeits- und Gesundheitsschutz muss auch in den kommunalen Feuerwehrhäusern darauf ausgerichtet sein, Gefährdungen durch z.B. zu kleine Stellplatzgrößen, zu wenige Stellplätze oder mangelhafte Verkehrswege, dauerhaft zu minimieren.

Auch die bisher nicht baulich getrennten Umkleidemöglichkeiten der Einsatzkräfte gilt es zeitnah zu einer schwarz/weiß Trennung um zu bauen.

 

Im Sinne des Urheberrechtes wurde der Architekt R. Mösing, als Entwurfsverfasser des bestehenden Gebäudes, mit der Erweiterungsplanung beauftragt.

 

Vorgesehen ist die Ergänzung um zwei weitere Fahrzeugeinstellplätze und sich anschließender Funktionsräume. Die Baulichkeiten ergänzen das vorhandene Gebäude und nehmen die vorhandene Architektur mit Form, Farb- und Materialwahl auf.

 

Die mit der Wehrführung abgestimmte Planung für die Erweiterung der Fahrzeughalle verfolgt das Ziel, dass das Feuerwehrgerätehaus auch die nächsten Jahre sicherheitsgerecht betrieben werden kann und feuerwehrtechnisch auf die örtlichen Verhältnisse wieder angepasst ist.

Dabei berücksichtigt die Planung, die in den letzten Jahren deutlich „größer“ gewordenen Einsatzfahrzeuge, bis hin zu der Möglichkeit der Beschaffung z.B. von Wechselladerfahrzeugen (Größe der Hallentore).

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig