Beschluss:

 

Das Strandkonzept Föhr wird als Abwägungsgrundlage für zukünftige Vorhaben der Strandversorgung und -infrastruktur in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Planungsbüro Sven Methner, Meldorf wurde beauftragt, ein Strandkonzept für die Stadt Wyk auf Föhr und die Gemeinden Nieblum, Witsum, Utersum, Dunsum und Oldsum zu erstellen.

 

Ziel des Strandkonzeptes ist, die ökologisch wert­vollen und empfindlichen Biotop- und Landschaftsstrukturen der Küstenzone mit einer touristi­schen Nutzung und der dafür notwendigen Infrastruktur in Einklang zu bringen. Dieser Zielvorgabe folgend, werden in dem Strandkonzept die Rahmenbedingungen für eine die Belange des Tourismus und des Naturschutz berücksichti­gende Entwicklung der (baulichen) Strandinfrastruktur dargestellt.

 

Das interkommunale Konzept soll dabei als Grundlage für nachfolgende Genehmigungs­entschei­dungen zu einzelnen Vorhaben der Strandversorgung dienen und einen Planungs- und Bewertungsrahmen für nachfolgende bauliche Maßnahmen, bzw. mit Flächenbefestigung oder -versiegelung einhergehende Projekte der Strandversorgung und -infrastruktur abbilden.

 

Nach Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Fachbereich Planen und Bauen der Kreises Nordfriesland sowie dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz S-H im Januar 2020 und weiteren Abstimmungen mit der Landesplanung im Februar 2020 und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland sowie der Nationalparkverwaltung im April 2020 liegt nun eine beschlussreife Fassung des Strandkonzeptes vor.

 

Bei dem Strandkonzept handelt es sich um ein informelles Konzept, dem dennoch durch Beschluss eine politische Selbstbindungswirkung zukommt.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig