Sitzung: 11.06.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Wri/000120
Beschluss:
Der
Gemeindevertretung beschließt:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.673.034,65 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf
83.269,44 EUR.
Der Jahresüberschuss wird
zur Rückführung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet und diesem
zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 416.408,46 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 115.864,46 EUR werden genehmigt.
2. stellv.
Bürgermeister Olufs berichtet aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 09.03.2020. Grund zu größeren Beanstandungen hat es nicht gegeben.
Allerdings wird kritisiert, dass durch die zeitlich verzögerte Abrechnung einer
bereits im Jahr 2018 abgeschlossenen Straßenbaumaßnahme noch keine
Umlageerhebung an die betreffenden Eigentümer erfolgt ist, obwohl eine
entsprechende Vereinbarung mit den Anliegern vorliegt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat den Jahresabschluss 2018 der
Gemeinde Wrixum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan
wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem
Rahmen.
Die einzelnen
Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung
wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und
die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum
Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- /
außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 115.864,46
EUR sollen von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen i.H.v. 388.207,77 EUR gegenüber.
Die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben/Einnahmen sind im Wesentlichen auf fehlende Ansätze
bzw. Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.210.800,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.188.404,25 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 22.395,75 EUR unterschritten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 7 Ja-Stimmen