Beschluss:
Der Amtsausschuss
beschließt:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum
31.12.2018 des Amtes Föhr-Amrum wird vom Amtsdirektor vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 57.795.420,23 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 489.287,49 EUR.
Der Jahresüberschuss
soll in Höhe von 352.853,41 EUR der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von
136.434,08 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n
Abs. 4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.593.448,71
EUR werden genehmigt.
Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.
Der Haupt- und Finanzausschuss habe in seiner Sitzung einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2018
des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.593.448,71 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses
genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind u.a. auf
Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 3.601.122,45 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 9.164.331,20 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 8.894.418,68 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 269.912,52 EUR überschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig