Sitzung: 16.06.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000119
Sachdarstellung mit Begründung:
Das
Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 24.09.2019 eine
unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Wittdün auf Amrum, der Amrum
Touristik Wittdün durchgeführt.
Der Prüfbericht wird
der Gemeindevertretung Wittdün zur Auswertung vorgelegt.
Gemäß § 7 Abs. 3 KPG
hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der
Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten
Stellung zu nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie den
Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.
Handlungsbedarf
gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 2 „Dienstanweisungen“,
Punkt 3 „Ermittlung des Kassenbestandes“, Punkt 4. “Örtliche Kassenaufsicht“
und unter dem Punkt 7. “Vertrag mit der Amrum Touristik AöR““.
Die schriftliche
Stellungnahme der Werkleitung hat bis spätestens zum 30.09.2020 zu erfolgen und
ist in zweifacher Ausfertigung an das Gemeindeprüfungsamt zu übersenden.
Der Prüfbericht kann
u. a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum,
Strunwai 5, eingesehen werden.
Beschluss:
Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises
Nordfriesland über die durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung
beim Eigenbetrieb der Gemeinde Wittdün auf Amrum, der Amrum Touristik Wittdün,
wird einstimmig von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Der
Werkleiter wird mit der Abgabe der Stellungnahme beauftragt.