Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 24.09.2019 eine unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb  der Gemeinde Wittdün auf Amrum, der Amrum Touristik Wittdün durchgeführt.

 

Der Prüfbericht wird der Gemeindevertretung Wittdün zur Auswertung vorgelegt.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 KPG hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.

 

Handlungsbedarf gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 2 „Dienstanweisungen“, Punkt 3 „Ermittlung des Kassenbestandes“, Punkt 4. “Örtliche Kassenaufsicht“ und unter dem Punkt 7. “Vertrag mit der Amrum Touristik AöR““.

 

Die schriftliche Stellungnahme der Werkleitung hat bis spätestens zum 30.09.2020 zu erfolgen und ist in zweifacher Ausfertigung an das Gemeindeprüfungsamt  zu übersenden.

 

Der Prüfbericht kann u. a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum, Strunwai 5, eingesehen werden.

 

 

Beschluss:

 

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Nordfriesland über die durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Wittdün auf Amrum, der Amrum Touristik Wittdün, wird einstimmig von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Der Werkleiter wird mit der Abgabe der Stellungnahme beauftragt.