Sitzung: 16.06.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: Witt/000121
Da Bgm. Müller nach
§ 22 GO befangen ist, übernimmt die 1. stellv. Bgm. Carmen Klein den Vorsitz.
Frau Bahlmann
erläutert die Sachlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, eine
Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte-West“ aufzustellen, deren
Geltungsbereich die seit dem 29.01.1987 rechtsverbindliche Ursprungsfassung
jedoch nicht vollständig überdeckt. Für nördliche und südliche Teilbereiche des
bisherigen Plangebietes im Küsten- und Strandbereich, die bisher als Flächen
des Meeresstrandes, Grünfläche - Schutzanpflanzung -, öffentliche
Verkehrsfläche (Teil der nördlichen Wandelbahn als Wegeverbindung zum Strand)
oder Hochwasserschutzanlagen - Uferschutzmauer - festgesetzt waren, besteht aus
Sicht der Gemeinde kein Planungserfordernis mehr, da die Flächen im Eigentum
des Landes Schleswig-Holstein stehen und Maßnahmen zum Küstenschutz effektiver
auf der Grundlage des Landeswassergesetzes umgesetzt werden können.
Es ist deshalb erforderlich, diese Teilbereiche
des Ursprungsbebauungsplanes formell und im Parallelverfahren zur Aufstellung
der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ aufzuheben.
Beschluss:
1) Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte-West“, bestehend aus dem Text einschließlich Übersichtskarte, sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2) Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, den Entwurf der Satzung über die Aufhebung von Teilbereichen des seit dem 29.01.1987 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte-West“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum einschließlich der Begründung dazu nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen; die benachbarten Gemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Bürgermeister Heiko Müller, GV Christian Engels.