Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 24.09.2019 eine unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Nebel der Amrum Touristik  Nebel durchgeführt.

 

Der Prüfbericht wird der Gemeindevertretung Nebel zur Auswertung vorgelegt.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 KPG hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie die Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.

 

Handlungsbedarf gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 2 „Dienstanweisungen“, Punkt 3 „Ermittlung des Kassenbestandes“ ,Punkt 5. “Örtliche Kassenaufsicht“ und unter dem Punkt 7. “Vertrag mit der Amrum Touristik AöR““.

 

Die schriftliche Stellungnahme der Werksleitung hat bis spätestens zum 30.09.2020 zu erfolgen und ist in zweifacher Ausfertigung an das Gemeindeprüfungsamt  zu übersenden.

 

Der Prüfbericht kann u.a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum, Strunwai 5, eingesehen werden.

 

Beschluss:

 

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Nordfriesland über die durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Nebel der Amrum Touristik Nebel wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Werkleiter wird mit der Abgabe der Stellungnahme beauftragt.

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 24.09.2019 eine unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb  der Gemeinde Nebel der Amrum Touristik  Nebel durchgeführt.

 

Der Prüfbericht wird der Gemeindevertretung Nebel zur Auswertung vorgelegt.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 KPG hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie die Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.

 

Handlungsbedarf gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 2 „Dienstanweisungen“, Punkt 3 „Ermittlung des Kassenbestandes“,Punkt 5. “Örtliche Kassenaufsicht“ und unter dem Punkt 7. “Vertrag mit der Amrum Touristik AöR““.

 

Die schriftliche Stellungnahme der Werksleitung hat bis spätestens zum 30.09.2020 zu erfolgen und ist in zweifacher Ausfertigung an das Gemeindeprüfungsamt  zu übersenden.

 

Der Prüfbericht kann u.a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum, Strunwai 5, eingesehen werden.

 

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Nordfriesland über die durchgeführte unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Nebel der Amrum Touristik Nebel wird zur Kenntnis genommen. Der Werkleiter wird mit der Abgabe der Stellungnahme beauftragt.