Sitzung: 24.06.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Neb/000127
Sachdarstellung mit Begründung:
Das
Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 24.09.2019 eine
unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Nebel
der Amrum Touristik Nebel durchgeführt.
Der Prüfbericht wird
der Gemeindevertretung Nebel zur Auswertung vorgelegt.
Gemäß § 7 Abs. 3 KPG
hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der
Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten
Stellung zu nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie die
Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.
Handlungsbedarf
gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 2 „Dienstanweisungen“,
Punkt 3 „Ermittlung des Kassenbestandes“ ,Punkt 5. “Örtliche Kassenaufsicht“
und unter dem Punkt 7. “Vertrag mit der Amrum Touristik AöR““.
Die schriftliche
Stellungnahme der Werksleitung hat bis spätestens zum 30.09.2020 zu erfolgen
und ist in zweifacher Ausfertigung an das Gemeindeprüfungsamt zu übersenden.
Der Prüfbericht kann
u.a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum,
Strunwai 5, eingesehen werden.
Beschluss:
Sachdarstellung mit Begründung:
Das
Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat am 24.09.2019 eine
unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung beim Eigenbetrieb der Gemeinde Nebel der Amrum Touristik Nebel durchgeführt.
Der Prüfbericht wird
der Gemeindevertretung Nebel zur Auswertung vorgelegt.
Gemäß § 7 Abs. 3 KPG
hat die kommunale Körperschaft zu dem Prüfungsergebnis gegenüber der
Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten
Stellung zu nehmen. Dabei ist zu berichten, ob und wie die
Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wurde.
Handlungsbedarf
gemäß Prüfbericht besteht insbesondere unter dem Punkt 2 „Dienstanweisungen“,
Punkt 3 „Ermittlung des Kassenbestandes“,Punkt 5. “Örtliche Kassenaufsicht“ und
unter dem Punkt 7. “Vertrag mit der Amrum Touristik AöR““.
Die schriftliche
Stellungnahme der Werksleitung hat bis spätestens zum 30.09.2020 zu erfolgen
und ist in zweifacher Ausfertigung an das Gemeindeprüfungsamt zu übersenden.
Der Prüfbericht kann
u.a. in der Geschäftsbuchhaltung des Amtes Föhr-Amrum, Außenstelle Amrum,
Strunwai 5, eingesehen werden.
Beschlussempfehlung: