Sitzung: 25.06.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: Wri/000117/1
Beschluss:
1.
Der
Entwurf der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a der
Gemeinde Wrixum für das Gebiet zwischen den Straßen Hardesweg im Norden,
Harkenstieg im Osten, Karkstieg im Süden und Fötjem im Westen und die
Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Nach erfolgter Beschlussfassung
betritt Gemeindevertreter Markus Berger wieder den Sitzungsraum und nimmt an
der weiteren Sitzung teil.
Vor Eintritt in den nicht
öffentlichen Teil der Sitzung beantwortet die Vorsitzende noch eine Frage aus
der Einwohnerschaft zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen in der Gemeinde
Wrixum. Es ist hierzu noch kein endgültiger Beschluss ergangen. Die Gemeinde
sähe Vorteile eher in der Erhebung wiederkehrender Beiträge, benötigt jedoch
noch weitere Informationen, bevor abschließend entschieden werde.
Die Vorsitzende führt kurz in die Thematik
ein und begrüßt Frau Marxen vom beauftragten Planungsbüro als Gast in der
heutigen Sitzung.
Frau Marxen stellt das Vorhaben vor und
veranschaulicht und erläutert die wesentlichen Einzelheiten anhand von
entsprechenden Planzeichnungen und geht inhaltlich auf diese ein.
Die B-Planänderung dient dem Zweck der
Schaffung von Wohnraum für Insulaner. Der bisherige B-Plan wies ein sog.
„allgemeines Wohngebiet“ aus; ein Teilgebiet soll nun umgewandelt werden in ein
„Sondergebiet Dauerwohnen“. Frau Marxen erläutert die Symbolik des Lageplans.
Es sollen vier Gebäude a´ maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche in offener
Bauweise entstehen (drei Häuser mit je 4 Wohneinheiten und ein Haus mit je 2
Wohneinheiten).
Zwischen der Gemeinde und dem Investor wird
zu einem späteren Zeitpunkt auch ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der
Investor hat die Wohneinheiten ausschließlich zum Zweck des Dauerwohnens (keine
Nutzung als Ferien- und/oder Zweitwohnung) zu vergeben. Nun bringt Frau Marxen
anhand der Planzeichnung den Anwesenden die detailgetreue Darstellung der
entstehenden Wohnhäuser näher; dieser Teil des B-Plans ist für den Investor
verpflichtend umzusetzen.
Nun wird der weitere Verfahrensablauf vorgestellt.
Es wird eine öffentliche Auslegung erfolgen, dies kann in einem verkürzten
Verfahren geschehen dem Ziel einer zügigen Umsetzung entsprechend. Auf
Nachfrage erläutert Frau Marxen Einzelheiten zur Trauf- und Firsthöhe und
stellt fest, dass die Entwässerung gesichert ist. Es wird angemerkt, dass der
überplante Zufahrtsweg sehr schmal sei und durch die Nutzung mit Baufahrzeugen
in einen schlechten Zustand geraten könnte. Hierzu wird mitgeteilt, dass nach
Abschluss der Bauarbeiten eine Wiederherstellung des alten Zustands erfolgen
werde. Auch wird die Bitte nach einem Glasfaseranschluss geäußert. Hinsichtlich
der Frage, welche Parkmöglichkeiten für die Dauermieter während der Bauzeit bestünden,
verweist die Vorsitzende auf den Investor. Weiter geplanter Zeitablauf:
Juli/August 2020 – öffentliche Auslegung/ September 2020 – Abwägung/ Herbst
2020 – Satzungsbeschluss.
Abschließend weist Frau Marxen noch darauf
hin, dass in der vorliegenden Begründung zur B-Planänderung auch die
Versiegelungsfläche angepasst wurde und die Ortsgestaltungssatzung im nun
überplanten Bereich nicht gelte.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die
Vorsitzende bedankt sich bei Frau Marxen für deren Ausführungen.
Aufgrund § 22 Gemeindeordnung ist der Gemeindevertreter
Markus Berger von der abschließenden Beratung und Beschlussfassung
auszuschließen. Er verlässt den Sitzungsraum.
Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt
anhand der Verwaltungsvorlage und verliest die Sachdarstellung mit Begründung.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeindevertretung Wrixum hat am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a gefasst. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens wurde das Planungsbüro Sven Methner in Meldorf beauftragt. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2020 wurde ein erster Entwurfsstand vorberaten. Nun liegt der auslegungsreife Planentwurf des Bebauungsplans mit Begründung vor. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann nun die öffentliche Auslegung und des Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Die Planinhalte werden in der Sitzung am 25.06.2020 von dem beauftragten Planungsbüro vorgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/innen: 9
Davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Gemeindevertreter Markus Berger