Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum stellt den Jahresabschluss 2017 des Kurbetriebes wie folgt fest:

    Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt festgestellt:

    - Bilanzsumme                      EUR 1.613.639,70      (Vorj. EUR 1.550.298,27)
    - Erträge                                 EUR    670.489,40      (Vorj. EUR    671.250,09)
    - Aufwendungen                   EUR    768.387,58      (Vorj. EUR    610.556,41)
    - Jahresverlust                      EUR      97.898,18      (Vorj. EUR     -60.693,68)


    Ermittlung der Verlustabdeckung 2017:

    Verlustvortrag                                                                         EUR   22.544,86
    Jahresverlust 2017 bzw.-gewinn 2016                                   EUR  -97.898,18
    Summe                                                                                   EUR  -75.353,32

    Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des fortgeschriebenen Jahresverlustes ein Restbetrag i.H.v. EUR 75.353,32 an den Kurbetrieb zu leisten ist.

  2. Mit der o.a. Buchung/Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 gem. § 14 Abs. 5 des KPA wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

  3. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RN Revision Nord GmbH & Co.KG, Weidestraße 12, 22083 Hamburg, mit der Durchführung der Prüfungsarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2018 vorzuschlagen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2017 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wurde von der Steuerberatung Thomas Baierl aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revision Nord GmbH & Co. KG, Hamburg geprüft.

 

Nach dem Ergebnis der Prüfung durch die Revision Nord GmbH & Co. KG haben sich Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses nicht ergeben. Nachfolgend wird der

 

uneingeschränkte Bestätigungsvermerk

 

erteilt:

 

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs "Kurbetrieb der Gemeinde Utersum" für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Landesverordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO) liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz - KPG) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Ver­stöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kon­trollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er­kenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Kurbetrieb der Gemeinde Utersum" zum 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Ohne diese Beurteilung einzuschränken weisen wir darauf hin, dass der Eigenbetrieb auf den Verlustausgleich durch die Gemeinde Utersum angewiesen ist."

Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Der Prüfbericht wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet:

 

Hamburg, den 02. April 2020

 

RN Revision Nord GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Widera                         Swinka
Wirtschaftsprüfer        Wirtschaftsprüfer

 

 


Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland  hat den Prüfungsbericht am 04.05.2020 mit eigener Feststellung zurückgesandt:

 

“Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen.

 

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.

 

Die Vorgaben des § 24 Abs. 1 EigVo, wonach der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt ist, wurden wiederum nicht erfüllt. Ich erinnere an die Abgabe der Stellungnahme über die Gründe der stetigen Fristversäumnis.“

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür