Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Utersum stellt den Jahresabschluss 2017 des Kurbetriebes wie
folgt fest:
Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt festgestellt:
- Bilanzsumme EUR 1.613.639,70 (Vorj. EUR 1.550.298,27)
- Erträge EUR 670.489,40 (Vorj. EUR 671.250,09)
- Aufwendungen EUR 768.387,58 (Vorj. EUR 610.556,41)
- Jahresverlust EUR 97.898,18 (Vorj. EUR -60.693,68)
Ermittlung der Verlustabdeckung 2017:
Verlustvortrag EUR 22.544,86
Jahresverlust 2017 bzw.-gewinn 2016 EUR -97.898,18
Summe EUR -75.353,32
Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des fortgeschriebenen Jahresverlustes ein Restbetrag i.H.v. EUR 75.353,32 an den Kurbetrieb zu leisten ist.
- Mit der o.a.
Buchung/Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017
gem. § 14 Abs. 5 des KPA wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
beauftragt.
- Die Gemeindevertretung beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RN Revision Nord GmbH & Co.KG, Weidestraße 12, 22083 Hamburg, mit der Durchführung der Prüfungsarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2018 vorzuschlagen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Jahresabschluss 2017 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wurde von der Steuerberatung Thomas Baierl aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revision Nord GmbH & Co. KG, Hamburg geprüft.
Nach dem Ergebnis der Prüfung durch die Revision Nord GmbH & Co. KG haben sich Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses nicht ergeben. Nachfolgend wird der
uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk
erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs "Kurbetrieb der
Gemeinde Utersum" für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember
2017
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen in der Landesverordnung über Eigenbetriebe
der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO) liegen in der
Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung
des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe
(Kommunalprüfungsgesetz - KPG) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap)
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs keinen
Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des
Eigenbetriebs "Kurbetrieb der Gemeinde Utersum" zum 31. Dezember
2017 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar. Die
wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
wesentlichen Beanstandungen. Ohne diese Beurteilung einzuschränken
weisen wir darauf hin, dass der Eigenbetrieb auf den Verlustausgleich
durch die Gemeinde Utersum angewiesen ist."
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks
außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf
unserer vorherigen Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von
der bestätigten Fassung abweichenden
Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme,
sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Der Prüfbericht
wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt
unterzeichnet:
Hamburg, den 02.
April 2020
RN Revision Nord
GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Widera Swinka
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat den Prüfungsbericht am 04.05.2020 mit eigener Feststellung zurückgesandt:
“Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen.
Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.
Die Vorgaben des § 24 Abs. 1 EigVo, wonach der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt ist, wurden wiederum nicht erfüllt. Ich erinnere an die Abgabe der Stellungnahme über die Gründe der stetigen Fristversäumnis.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür