Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Sanierung der Gehwege im Boowen
Taarep und Jaardenhug auf das Angebot des Bieters Günter Olaf Sitte GmbH, Zum
Schloß 17, 19243 Wittenburg OT Zühr, zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich
aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 63.987,75 € brutto.
Aufgrund der voranschreitenden Arbeiten und der dadurch resultierenden Beauftragung hat die Bürgermeisterin gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeverordnung eine Eilentscheidung zur Vergabe des Auftrags wie vorgenannt getroffen.
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Utersum
plant die Sanierung der Gehwege in den Straßen Boowen Taarep und Jaardenhug.
Zurzeit werden durch
die LüneCom AG Breitbandkabel in öffentlichen Flächen verlegt,
sodass hier durch
die Zusammenlegung der Baumaßnahmen
erhebliche Kosteneinsparungen für die Gemeinde Utersum entstehen würden.
Das Bau- und
Planungsamt hat bei der Planung für die Straßen Boowen Taarep und Jaardenhug in
2019 Kosten in Höhe von 88.849,92 € berechnet.
Es liegt derzeit ein
Angebot der ausführenden Firma Olaf Sitte aus Wittenburg in Höhe von 63.987,75
€ für die Sanierung der Arbeiten
vor.
Der angebotene
Preisunterschied liegt im Wesentlichen an der Einsparung der
Baustelleneinrichtungs-, Räumungs- sowie Verkehrssicherungskosten.
Desweitern werden
bei den Verlegungskosten bis zu einer Breite von 1,20 m die Kosten von
der LüneCom AG
übernommen, daher reduziert sich die Auftragssumme nochmals um diesen Anteil.
Die angebotenen
Einheitspreise befinden sich auf einem normal kalkulierten Niveau.
Rechnerische, technische und wirtschaftliche
Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter : Olaf Sitte GmbH
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurde ein Nachlass von
1,5 %, Skonto ohne Bedingungen gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bei der Beurteilung
der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen
sich aus dem Angebot keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen
Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Die erforderlichen Haushaltmittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür