Beschlussempfehlung:
Grundsatzbeschluss:
- Die
Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr befürwortet grundsätzlich die
Verwirklichung eines Projektes zum Wohnen und zur Betreuung für ältere
Menschen auf der Fläche nördlich der Boldixumer Straße östlich des Weges
Töft, die im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes als Sonderbaufläche
mit der Zielrichtung „Großmaßstäbliche Einrichtungen für soziale Zwecke“
dargestellt ist.
- Zugleich
befürwortet die Stadtvertretung die Verwirklichung eines neuen Standortes
für das „Paritätische Haus Schöneberg“ auf derselben unter Ziffer 1
genannten Fläche.
- Dabei
wird ausgegangen von einer kooperativen Zusammenarbeit beider
Vorhabenträger mit dem Ziel, die Flächeninanspruchnahme durch Synergien so
gering wie möglich zu halten.
- Die
erforderlich verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) ist über einen
städtebaulichen Vertrag zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt zu
regeln und im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umzusetzen.
- Zur langfristigen Sicherstellung der geplanten Nutzungen sind die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Einvernehmen mit den Vorhabenträgern auszuschöpfen, auch über den Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinaus.