Beschluss:
Der
Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum
31.12.2018 der Stadt Wyk auf Föhr wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie
folgt festgestellt:
Der
Jahresabschluss wird auf 65.005.700,40
EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.043.342,82 EUR.
Der Jahresüberschuss
soll der Ergebnisrücklage zugeführt werden bis diese höchstens 33,33% der
Allgemeinen Rücklage beträgt. Der übersteigende Betrag wird der
Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage zugeführt, sodass die
Ergebnisrücklage 33,33% der Allgemeinen Rücklage beträgt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln gegenüber der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss
6.126.461,36 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n
Abs. 4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 614.425,61 EUR werden genehmigt.
Herr Schmidt
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2018
der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 614.425,61 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen
von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 2.577.911,20 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 11.544.470,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 10.154.077,27 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 1.390.392,73 EUR unterschritten.
Anschließend stellt
Herr Stammer noch die Tischvorlage der Ergebnisrechnung 2020 vor, welche dem
Protokoll anhängt.
Es wird darum gebeten,
das vorliegende Ergebnis zum 30.06.2020 festzuhalten, und es mit dem Ergebnis
zum 30.06.2021 zu vergleichen. Man möchte so einen genaueren Vergleich
erzielen, da man die Ergebnisse zweier identischer Halbjahre gegenüberstellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig