Sitzung: 25.06.2020 Gemeindeversammlung
Gemäß Punkt 1 des Antrages von Herrn Wolfgang Kluge spricht man sich grundsätzlich dafür aus, dass der bestehende B Plan 1 um die Fläche Flurstück 59/2 - Teilfläche ca. 2.400 qm (Rörden) erweitert werden solle, um zwei Baugrundstücke für Einheimische ausweisen zu können. Daraus folgt, dass sowohl der Geltungsbereich Teil 1 als auch der Geltungsbereich Teil 2 durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden solle. Das ergänzende Verfahren solle durch einen Aufstellungsbeschluss in der nächsten Gemeindeversammlung, voraussichtlich im September, eingeleitet werden.
Im Anschluss an den Punkt 1 dieses Tagesordnungspunktes nehmen Herr Olaf Rörden, Frau Brigitte Rörden, Frau Kirsten Ohlsen-Rörden, Frau Juliane Rörden und Herr Arne Rörden wieder an der Sitzung teil und werden über das Abstimmungsergebnis informiert.
Des Weiteren wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass eine
Überplanung der Gemeinde Witsum stattfinden solle. Der Bürgermeister wird
beauftragt, zur Vorbereitung der Überplanung die Überarbeitung des
Flächennutzungsplanes zu betreiben.
Die Wahl einer Arbeitsgruppe „Überplanung Witsum“ solle zunächst vertagt werden.
In dem geänderten Antrag (Anlage 1 zu diesem Tagesordnungspunkt) von Herrn Wolfgang Kluge ist in der Überschrift der Punkt 2 „Erweiterung auf alle bebauten Grundstücke der Gemeinde Witsum“ zu streichen.
Der Antrag umfasst folgende Punkte:
1. Es wird beantragt, den bestehenden B-Plan 1 um folgende Flächen zu erweitern:
· Flurstück 59/2 – Teilfläche ca. 2.400 qm (Rörden)
Grund: Ausweisung von zwei Baugrundstücken für Einheimische
2. Es wird beantragt, einen Grundsatzbeschluss zu fassen für:
a. Überplanung der Gemeinde Witsum
b. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung der Überplanung die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes zu betreiben.
3. Es wird beantragt, eine Arbeitsgruppe „Überplanung Witsum“ zu wählen, die die notwendigen Schritte mit der Landesplanung und den sonstigen Beteiligten führt.
Die Gruppe soll bestehen aus
· dem Bürgermeister
· einem stellvertretenden Bürgermeister
· zwei weiteren Bürgern der Gemeinde Witsum
Die Gruppe berichtet der Gemeindeversammlung über die Fortschritte.
Zu Nr. 1:
Die Gemeinde Witsum
hat am 20.01.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1
gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 ist aufgeteilt in zwei
Teilbereiche, den „Geltungsbereich Teil 1“ und den „Geltungsbereich Teil
2“. Der „Geltungsbereich Teil 1“ umfasst das Gebiet des Ortskerns,
umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße. Der „Geltungsbereich Teil 1“
wurde am 29.09.2010 von der Gemeindeversammlung als Satzung beschlossen. Die
Satzung ist nach Bekanntmachung der Genehmigung des B-Plans durch den Landrat
des Kreises Nordfriesland am 25.01.2011 in Kraft getreten. Gemäß Stellungnahme
des Rechtsanwaltes Herrn Dr. Tischler zu TOP 10 der Sitzung der
Gemeindeversammlung vom 16.10.2019 ist der Bebauungsplan Nr. 1 Geltungsbereich
Teil 1 unwirksam.
Der
„Geltungsbereich Teil 2“ umfasst das Gebiet nördlich der Traumstraße und
östlich des Ellenbogenwegs in einer Tiefe von etwa 60 m ab dem Ellenbogenweg
und etwa 90 m ab der Traumstraße. Der „Geltungsbereich Teil 2“ wurde am
25.09.2018 von der Gemeindeversammlung als Satzung beschlossen. Der
Beschluss der Gemeindeversammlung wurde bisher nicht bekanntgemacht. Die
Satzung ist somit bisher nicht in Kraft getreten. Gemäß oben genannter
Stellungnahme des Rechtsanwaltes Herrn Dr. Tischler wird der Bebauungsplan
Geltungsbereich 2 auch im Falle einer Bekanntmachung nicht wirksam.
In seiner
Stellungnahme führt Herr Dr. Tischler aus, dass eine städtebauliche Begründung
dafür fehlt, dass die Bauplätze (bezogen auf die Geltungsbereiche Teil 1 und
Teil 2) ausgewiesen werden. In der Sitzung der Gemeindeversammlung am
16.10.2019 teilte Herr Dr. Tischler mit, dass eine Heilung hinsichtlich des
„Geltungsbereich Teil 2“ möglich erscheine, wenn das Verfahren teilweise in
einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB wiederholt würde.
Im Folgenden wird
der neue Antrag vom Herrn Kluge zu diesem Punkt näher erläutert.
Herr Hess regt an,
aus Gründen der Rechtssicherheit alle Verfahrensschritte im Rahmen des
ergänzenden Verfahrens zu wiederholen.
Zu Nr. 2:
Die Gemeinde Witsum
verfügt bisher über keinen Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan Nr. 1 wurde
auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 2 als selbstständiger Bebauungsplan
aufgestellt. Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 ist ein Flächennutzungsplan nicht
erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche
Entwicklung zu ordnen. Da die Gemeinde jedoch plane, weitere Flächen als
Bauland zu erschließen, wurde auch bereits seitens des Fachbereiches
Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur des Kreises Nordfriesland signalisiert,
dass die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art
der Bodennutzung durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das
gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt werden solle. Mit einem
Flächennutzungsplan werde die verbindliche Bauleitplanung vorbereitet.
Es wird erläutert,
dass als Entscheidungsgrundlage für einen Aufstellungsbeschluss für einen
Flächennutzungsplan in der nächsten Sitzung der Gemeindeversammlung, voraussichtlich
im September, durch das Bau- und Planungsamt der Flächennutzungsplan als Planungsinstrument,
das Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplanes mit einer möglichen
Zeitschiene und nach Möglichkeit erste Angaben zu Planungskosten vorgestellt werden
könne.
Zu Nr.3:
Nach ausführlicher Diskussion spricht man sich dafür aus, dass man die Arbeitsgruppe „Überplanung Witsum“ erst wählen wolle, wenn genauere Informationen zum weiteren Vorgehen vorliegen. Es werde in Erwägung gezogen, dass auch das Amt in die Arbeitsgruppe einbezogen werden könne. Dieser Punkt des Antrages solle vertagt werden.
Aus Befangenheitsgründen verlassen zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung zu Punkt 1 dieses Tagesordnungspunktes Herr Olaf Rörden, Frau Brigitte Rörden, Frau Kirsten Ohlsen-Rörden, Frau Juliane Rörden und Herr Arne Rörden den Sitzungsraum.
Im Anschluss wird über die vorgenannten Punkte des Antrags abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: zu 1.: Einstimmig (10 Ja-Stimmen)
zu 2.): Einstimmig (15 Ja-Stimmen)
zu 3.): Einstimmig (15 Ja-Stimmen)