Gemäß Punkt 1 des Antrages von Herrn Wolfgang Kluge spricht man sich grundsätzlich dafür aus, dass der bestehende B Plan 1 um die Fläche Flurstück 59/2 - Teilfläche ca. 2.400 qm (Rörden) erweitert werden solle, um zwei Baugrundstücke für Einheimische ausweisen zu können. Daraus folgt, dass sowohl  der Geltungsbereich Teil 1 als auch der Geltungsbereich Teil 2 durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden solle. Das ergänzende Verfahren solle durch einen Aufstellungsbeschluss in der nächsten Gemeindeversammlung, voraussichtlich im September, eingeleitet werden.

 

Im Anschluss an den Punkt 1 dieses Tagesordnungspunktes nehmen Herr Olaf Rörden, Frau Brigitte Rörden, Frau Kirsten Ohlsen-Rörden, Frau Juliane Rörden und Herr Arne Rörden wieder an der Sitzung teil und werden über das Abstimmungsergebnis informiert.

 

Des Weiteren wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass eine Überplanung der Gemeinde Witsum stattfinden solle. Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung der Überplanung die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes zu betreiben.

 

 

Die Wahl einer Arbeitsgruppe „Überplanung Witsum“ solle zunächst vertagt werden.

 


In dem geänderten Antrag (Anlage 1 zu diesem Tagesordnungspunkt) von Herrn Wolfgang Kluge ist in der Überschrift der Punkt 2 „Erweiterung auf alle bebauten Grundstücke der Gemeinde Witsum“ zu streichen.

 

Der Antrag umfasst folgende Punkte:

 

1.    Es wird beantragt, den bestehenden B-Plan 1 um folgende Flächen zu erweitern:

 

·         Flurstück 59/2 – Teilfläche ca. 2.400 qm (Rörden)

 

Grund: Ausweisung von zwei Baugrundstücken für Einheimische

 

 

2.    Es wird beantragt, einen Grundsatzbeschluss zu fassen für:

 

a.    Überplanung der Gemeinde Witsum

 

b.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung der Überplanung die Überarbeitung des Flächennutzungsplanes zu betreiben.

 

 

3.    Es wird beantragt, eine Arbeitsgruppe „Überplanung Witsum“ zu wählen, die die notwendigen Schritte mit der Landesplanung und den sonstigen Beteiligten führt.

 

Die Gruppe soll bestehen aus

 

·         dem Bürgermeister

·         einem stellvertretenden Bürgermeister

·         zwei weiteren Bürgern der Gemeinde Witsum

 

Die Gruppe berichtet der Gemeindeversammlung über die Fortschritte.

 

 

Zu Nr. 1:

 

Die Gemeinde Witsum hat am 20.01.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 ist aufgeteilt in zwei Teilbereiche, den „Geltungsbereich Teil 1“ und den „Geltungsbereich Teil 2“. Der „Geltungsbereich Teil 1“ umfasst das Gebiet des Ortskerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße. Der „Geltungsbereich Teil 1“ wurde am 29.09.2010 von der Gemeindeversammlung als Satzung beschlossen. Die Satzung ist nach Bekanntmachung der Genehmigung des B-Plans durch den Landrat des Kreises Nordfriesland am 25.01.2011 in Kraft getreten. Gemäß Stellungnahme des Rechtsanwaltes Herrn Dr. Tischler zu TOP 10 der Sitzung der Gemeindeversammlung vom 16.10.2019 ist der Bebauungsplan Nr. 1 Geltungsbereich Teil 1 unwirksam.

 

Der „Geltungsbereich Teil 2“ umfasst das Gebiet nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs in einer Tiefe von etwa 60 m ab dem Ellenbogenweg und etwa 90 m ab der Traumstraße. Der „Geltungsbereich Teil 2“ wurde am 25.09.2018 von der Gemeindeversammlung als Satzung beschlossen.  Der Beschluss der Gemeindeversammlung wurde bisher nicht bekanntgemacht. Die Satzung ist somit bisher nicht in Kraft getreten. Gemäß oben genannter Stellungnahme des Rechtsanwaltes Herrn Dr. Tischler wird der Bebauungsplan Geltungsbereich 2 auch im Falle einer Bekanntmachung nicht wirksam.

 

In seiner Stellungnahme führt Herr Dr. Tischler aus, dass eine städtebauliche Begründung dafür fehlt, dass die Bauplätze (bezogen auf die Geltungsbereiche Teil 1 und Teil 2) ausgewiesen werden. In der Sitzung der Gemeindeversammlung am 16.10.2019 teilte Herr Dr. Tischler mit, dass eine Heilung hinsichtlich des „Geltungsbereich Teil 2“ möglich erscheine, wenn das Verfahren teilweise in einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB wiederholt würde. 

 

Im Folgenden wird der neue Antrag vom Herrn Kluge zu diesem Punkt näher erläutert.

 

Herr Hess regt an, aus Gründen der Rechtssicherheit alle Verfahrensschritte im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zu wiederholen.

 

 

Zu Nr. 2:

 

Die Gemeinde Witsum verfügt bisher über keinen Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan Nr. 1 wurde auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 2 als selbstständiger Bebauungsplan aufgestellt.  Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 ist ein Flächennutzungsplan nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Da die Gemeinde jedoch plane, weitere Flächen als Bauland zu erschließen, wurde auch bereits seitens des Fachbereiches Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur des Kreises Nordfriesland signalisiert, dass die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung durch die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dargestellt werden solle. Mit einem Flächennutzungsplan werde die verbindliche Bauleitplanung vorbereitet.

 

Es wird erläutert, dass als Entscheidungsgrundlage für einen Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan in der nächsten Sitzung der Gemeindeversammlung, voraussichtlich im September, durch das Bau- und Planungsamt der Flächennutzungsplan als Planungsinstrument, das Aufstellungsverfahren eines Flächennutzungsplanes mit einer möglichen Zeitschiene und nach Möglichkeit erste Angaben zu Planungskosten vorgestellt werden könne.

 

 

Zu Nr.3:

 

Nach ausführlicher Diskussion spricht man sich dafür aus, dass man die Arbeitsgruppe „Überplanung Witsum“ erst wählen wolle, wenn genauere Informationen zum weiteren Vorgehen vorliegen. Es werde in Erwägung gezogen, dass auch das Amt in die Arbeitsgruppe einbezogen werden könne. Dieser Punkt des Antrages solle vertagt werden.

 

 

Aus Befangenheitsgründen verlassen zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung zu Punkt 1 dieses Tagesordnungspunktes Herr Olaf Rörden, Frau Brigitte Rörden, Frau Kirsten Ohlsen-Rörden, Frau Juliane Rörden und Herr Arne Rörden den Sitzungsraum.

 

 

Im Anschluss wird über die vorgenannten Punkte des Antrags abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:           zu 1.:   Einstimmig (10 Ja-Stimmen)

 

                                                zu 2.):  Einstimmig (15 Ja-Stimmen)

 

                                                zu 3.):  Einstimmig (15 Ja-Stimmen)