Beschluss:
Zu a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen
Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen
- Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden nach Abschluss der
förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB behandelt.
Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich
des Hemkweges, östlich der Bebauung entlang der Ostseite des
Kohharderweges und westlich der Reetfläche westlich des Ziegeleiweges und
die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt / mit
folgenden Änderungen gebilligt:
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind
der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3
Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und
über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Stimmberechtigten:
davon anwesend: 19
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stimmberechtigten von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Bürgermeister Hess
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Jahre 2013 hat die Stadt Wyk auf Föhr das Gelände der ehemaligen Hofstelle Fritsch nördlich des Hemkweges erworben. Alle anfänglichen Überlegungen zur Nachnutzung des Geländes haben deutlich werden lassen, dass für eine zukünftige Entwicklung des Gebietes die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sind. Dementsprechend wurde am 02.04.2015 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 54 und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Mit der Aufstellung der Bauleitpläne wurde der Kreis Nordfriesland beauftragt. Die Umweltprüfung wurde von dem Büro UAG - Umweltplanung GmbH, Kiel durchgeführt.
Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 54) planungsrechtlich vorbereitet. Beide Bauleitpläne werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um sicherzustellen, dass sich der Bebauungsplan zukünftig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wird im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung der Fläche des Plangebietes von „Grünfläche“ in „gewerbliche Baufläche“ geändert.
a) Behandlung der im Rahmen der vorgezogenen
Behördenbeteiligung und der öffentlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 26.09.2018 durchgeführt. Im Rahmen des Unterrichtungstermins wurden keine Anregungen, Denken oder Vorschläge vorgebracht.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde von August bis September 2018 durchgeführt. Die vorgebrachten Hinweise wurden entsprechend der beabsichtigten Entwicklung des Gebietes bei der Erstellung des Planentwurfes berücksichtigt.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden nach Abschluss der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB behandelt.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Nach dem die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurden und der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zwischenzeitlich an die beabsichtigte Entwicklung des Plangebietes angepasst wurde, liegt nun ein auslegungsreifer Planentwurf vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig