Beschluss: ungeändert beschlossen

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

1.      Von Trägern öffentlicher Belange sind keine Bedenken und Anregungen, jedoch ein Hinweis vorgetragen worden (siehe Anlage zur Vorlage). Von Privatpersonen sind keine Anregungen und Bedenken vorgebracht worden. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29a vorge­brach­ten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden (gemäß Anlage) berücksichtigt bzw. beachtet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

zu b)  Satzungsbeschluss

 

2.     Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauord­nung
beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 29a der Stadt Wyk auf Föhr für die Flächen des Fähranlegers und der Ostkaje (insbesondere für die Fläche des künftigen W.D.R. – Servicecenters), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

  2. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 29a durch die Stadtvertretung ist nach § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist an­zugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingese­hen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:  17 Ja-Stimmen