Sitzung: 22.05.2003 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
zu a) Behandlung
der eingegangenen Anregungen und Bedenken
1. Von
Trägern öffentlicher Belange sind keine Bedenken und Anregungen, jedoch ein
Hinweis vorgetragen worden (siehe Anlage zur Vorlage). Von Privatpersonen sind
keine Anregungen und Bedenken vorgebracht worden. Die während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 29a vorgebrachten Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange werden (gemäß Anlage) berücksichtigt bzw. beachtet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
zu b) Satzungsbeschluss
2. Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung
beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr.
29a der Stadt Wyk auf Föhr für die Flächen des Fähranlegers und der Ostkaje
(insbesondere für die Fläche des künftigen W.D.R. – Servicecenters), bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die
Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 29a durch die Stadtvertretung ist nach § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: 17
Ja-Stimmen