Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, der Deutschen Funkturm GmbH, Hamburg, den rückwärtigen östlichen Teil an der Gemeindegrenze zu Nieblum aus der gemeindeeigenen Fläche im Bereich des Taarepswoi / Ortseingang Ost (Gemarkung Borgsum, Flur 3 Flurstück 34) für die Errichtung einer Mobilfunkfeststation zur Verfügung zu stellen.

 

2.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Tischvorlage vorliegenden Gestattungsvertrag mit der Deutschen Funkturm GmbH, Hamburg zu schließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9

davon anwesend:        9

Ja-Stimmen:               9

Nein-Stimmen:            0

Stimmenthaltungen:    0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Bgm. Nielsen verliest die Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Deutsche Funkturm GmbH ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die Errichtung von Mobilfunkbasisstationen. Da in einigen Suchkreisen leider keine geeigneten vorhandenen Strukturen (Gebäude jeglicher Art) zur Verfügung stehen, wird aus diesem Grund geprüft, ob in diesen Suchkreisen auch die Errichtung einer eigenen Infrastruktur (Funkmast, ca. 40m) möglich ist.

 

Selbstverständlich werden hier viele Belange und Interessen zu prüfen sein. Eine davon ist der Natur- und Landschaftsschutz, eine entsprechende Vorprüfung ist bereits bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt worden. In der Gemeinde Borgsum hat sich eine geeignete Stelle im Bereich Taarepswoi / Ortseingang Ost ergeben. Die Gemeinde besitzt dort eine gemeindeeigene Flache, welche zur Verfügung stehen würde.

 

Bei einem Vororttermin mit dem Bürgermeister und dem Vorhabenträger einigte man sich auf eine Nutzung der gemeindeeigenen Fläche. Grundlage für die Nutzung ist der vorliegende Mietvertrag zwischen der Gemeinde Borgsum und der Deutschen Funkturm GmbH, Überseering 2, 22297 Hamburg.

 

 

Die Gemeindevertreter sprechen sich für die Errichtung einer Mobilfunkstation aus unter der Bedingung, dass der Standort wie besprochen im rückwärtigen östlichen Teil des Flurstücks an der Gemeindegrenze zu Nieblum ist.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit neun Stimmen