Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 nichtöffentlich zu beraten. 

 


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 nichtöffentlich zu beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 9 Ja-Stimmen.