Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Gemeinde Utersum beschließt die Beteiligung an der Gründung der „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ und den Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages. Die Gemeinde Utersum übernimmt die im Entwurf des Gesellschaftsvertrages genannten Geschäftsanteile in Höhe von 1,78 Prozent (= 446,00 Euro).

 

2.    Die Gemeinde Utersum bestellt eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung der „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ für die ersten drei Geschäftsjahre (bis 31.12.2022). Die Vertreterin oder der Vertreter ist in der Sitzung zu benennen.

 

Als Vertreterin wird Bgm. Schwab bestellt.


Bgm. Schwab erläutert anhand der Vorlage. Es sei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung möglich gewesen an der Informationsveranstaltung zu diesem Thema teilzunehmen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die energetische Erneuerung der Städte und Kommunen wird seit Langem gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein Hauptziel auch im Energiekonzept der Bundesregierung. Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind aber weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen erforderlich. Im Sinne der geforderten und zur Umsetzung der Energiewende notwendigen Dezentralisierung der Energiewirtschaft ist die Korrelation von Erzeugung (Energiewirtschaft über alle Energiearten Strom, Wärme, Gas) und Verbrauch (Wohnungswirtschaft, Eigentümer, Mobilität) auf lokaler Ebene notwendig, auch um die Wertschöpfung in der Region zu sichern.

 

Um diese Ziele zu erreichen, wollen die Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum sowie das Amt Föhr-Amrum die Regionalisierung und Dezentralisierung der Energiewirtschaft mit der Zielsetzung der ökologischen und ökonomischen Optimierung für die beiden Inseln umsetzen. Diese Strukturen sollen ergänzend die regionale Wirtschaft stärken sowie Wirtschaftskraft auf den Inseln beibehalten und ausbauen. In einzelnen Gemeinden sind dementsprechende Überlegungen schon weit vorangeschritten und erste Vorhaben weitgehend umsetzungsreif. Die vorhandenen Entwicklungen sollen für beide Inseln aufgegriffen, verstärkt und gemeinsam für Föhr und Amrum umgesetzt werden. Hierdurch wird eine zukunftssichere (Eigen-)Versorgung der Inseln angestrebt.

 

Bereits am 18.04.2019 beschloss der Fachausschuss Föhr die Prüfung und Konzipierung eines kommunalen Energieunternehmens (Vorlage Amt/000318). Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde ein Lenkungsausschuss gebildet, der die weiteren Vorarbeiten übernahm. Am 12.09.2019 fasste dann der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Gründung eines insularen Energieunternehmens (Vorlage Amt/000325).

 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses beabsichtigen das Amt Föhr-Amrum und die amtsangehörigen Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum die Gründung der „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“.

 

Zweck des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages die Schaffung und Förderung einer klimafreundlichen (CO2-neutralen) Energieversorgung und Mobilität auf den Inseln Föhr und Amrum durch eine Koordinierung und Unterstützung von energiewirtschaftlichen Betätigungen Dritter (Wirtschaftsförderung) sowie durch eigene Betätigung der Gesellschaft (energiewirtschaftliche Betätigung), gegebenenfalls in Kooperation mit privaten Unternehmen.

 

Gegenstand der Gesellschaft ist vorrangig der Betrieb von Strom- und Gasnetzen, die Erzeugung, Verteilung und der Vertrieb von Fern- bzw. Nahwärme sowie die Erzeugung und der Vertrieb von Strom (§ 2 Abs. 2 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages). Zudem ist die Funktion als Holdinggesellschaft und die Ausübung von verwandten Geschäften und Hilfsgeschäften Gegenstand der Gesellschaft. Insbesondere in Tätigkeitsbereichen, in denen die Gesellschaft eine Kooperation mit privaten Dritten anstrebt, soll die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen bzw. sich an bestehenden Gesellschaften beteiligen können (§ 2 Abs. 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages).

 

Die Unternehmensgegenstände der „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ entsprechen damit in weiten Teilen einem typischen kommunalen Stadtwerk. Auf Grundlage dezentraler und lokaler Energieerzeugung, der Errichtung und des Betriebs inselübergreifender Infrastrukturen sowie der Erschließung und Nutzung neuer Energiequellen soll die „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ eine umfassende und klimafreundliche Energieversorgung für die Inseln Föhr und Amrum leisten.

 

Die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 GO erforderliche Anzeige der Gründung der „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ bei der Kommunalaufsicht erfolgte mit Schreiben vom 11.02.2020. Die Kommunalaufsicht teilte am 22.05.2020 mit, dass der Gründung nicht widersprochen werde.

 

Am 11.08.2020 und 12.08.2020 fanden auf Amrum und Föhr zwei Informationsveranstaltungen zur Gründung der „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der amtsangehörigen Gemeinden statt. Die Informationsveranstaltungen dienten der Vorbereitung der Beschlussfassung der amtsangehörigen Gemeinden über die Beteiligung an der Gründung der „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“. 

 

Die Entscheidungen der Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum sowie des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Amrum über die Beteiligung an der Gründung des Unternehmens sind der Kommunalaufsicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 3 GO nach der Beschlussfassung anzuzeigen.

 

Nach Wirksamwerden der Entscheidungen gemäß § 108 Abs. 1 Satz 4 und 5 GO werden das Amt Föhr-Amrum und die Mitgliedsgemeinden den Gesellschaftsvertrag unterzeichnen und notariell beurkunden lassen sowie die Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anmelden (§§ 2, 7, 8 GmbHG).

 

Im Einzelnen wird auf den Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage1), die Darstellungen im Abwägungsbericht (Anlage 2) sowie das Anzeigeschreiben an die Kommunalaufsicht vom 11.02.2020 (Anlage 3) verwiesen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig