Anregungen und Bedenken bestehen nicht.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet, dass ihm Unterlagen im Rahmen einer erforderlichen Stellungnahme der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3a, 3. Änderung der Gemeinde Wrixum vorliegen.

 

Die Gemeinde Wrixum führe ein Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 a, 3. Änderung für das Gebiet zwischen den Straßen Hardesweg im Norden, Harkenstieg im Osten, Karkstieg im Süden und Fötjem im Westen durch. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird mit den vorliegenden Unterlagen über den Planentwurf unterrichtet. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Wrixum vom 25.06.2020 gefasst.

 

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes sei die Nachnutzung eines bebauten Grundstücks. Die Gemeinde Wrixum plane in zentraler Innenbereichslage Dauerwohnraum zur Verfügung zu stellen und habe hierfür einen Investor gefunden, um die bisherigen Wohngebäude durch Nachverdichtung im Ortskerne der Gemeinde Wrixum zu ersetzen. Der Bebauungsplan werde dafür mit seiner 3. Änderung für diesen Teilbereich in ein Sondergebiet Dauerwohnen geändert.

 

Im Folgenden wird darüber abgestimmt, ob die Stellungnahme ohne Anregungen oder Bedenken ausgefertigt werden solle.


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen