Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Schulausschuss beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, die Gebührenpflicht für zwei weitere Jahre auszusetzen.

 


Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Zemke. Frau Zemke erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Sitzung des Amtsausschusses vom 07.03.2019 wurde beschlossen, dass für die Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule sowie an der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul die Gebührenpflicht zunächst für die Dauer von zwei Jahren (bis zum Ende des Schuljahres 2020/21) entfällt.

 

Für die Vorbereitung des Amtshaushaltes 2021 ist es erforderlich, dass ein Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst wird, ob an der Gebührenfreiheit festgehalten werden soll oder ob die Gebührenpflicht wieder auflebt.

 

Im Folgenden wird die Situation an den einzelnen Schulen kurz dargestellt:

 

Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule

 

An der Rüm-Hart-Schule wurde die Gebührenpflicht für die Offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 eingeführt. Davor wurden lediglich für die Betreute Grundschule Gebühren erhoben. Diese wurde zum Schuljahr 2018/19 mit der Offenen Ganztagsschule zusammengelegt, da an einer Schule lediglich eine Betreuungsart angeboten werden darf.

 

 

Schuljahr 2018/19

Schuljahr 2019/20

Schuljahr 2020/21

Anzahl Schüler/innen

128

129

124

davon in der Betreuung

77

86

63

Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen)

123.335 €

132.880 €

140.100 €

Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen)

29.485 €

-

-

Landeszuschuss

11.230 €

12.900 €

12.300 €

 

 

Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul

 

An der Öömrang Skuul wurde mit Einführung der Betreuten Grundschule zum Schuljahr 2016/17 die Gebührenpflicht eingeführt.

 

 

Schuljahr 2018/19

Schuljahr 2019/20

Schuljahr 2020/21

Anzahl Schüler/innen (nur Grundschule)

59

59

67

davon in der Betreuung

21

28

33

Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen)

58.140 €

61.605 €

72.100 €

Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen)

11.500 €

-

-

Landeszuschuss

4.125 €

5.025 €

4.950 €

 

 

Offene Ganztagsschule an der Eilun Feer Skuul

 

An der Eilun Feer Skuul bestand bislang noch keine Gebührenpflicht. Sollte die Beschlussfassung dahingehend ausfallen, dass die Gebührenpflicht an der Rüm-Hart-Schule und der Öömrang Skuul wieder auflebt, sollte überlegt werden, ob im Rahmen der Gleichbehandlung auch an der Eilun Feer Skuul eine Gebührenpflicht für die Nutzung der Offenen Ganztagsschule eingeführt wird.

 

 

Schuljahr 2018/19

Schuljahr 2019/20

Schuljahr 2020/21

Anzahl Schüler/innen

456

488

482

davon in der Betreuung

123

124

80

Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen)

75.775 €

77.005 €

92.000 €

Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen)

-

-

-

Landeszuschuss

6.700 €

7.220 €

8.020 €

 

 

Entsprechende Satzungen bzw. Nachtragssatzungen werden je nach Beschlussfassung für die nächsten Ausschusssitzungen gefertigt.

 

Die zahlenmäßige Aufschlüsselung der Teilnehmerzahlen der einzelnen Schulen verdeutlicht, dass an der Rüm-Hart-Schule sowie an der Öömrang Skuul jeweils rund 50% der Schüler/innen die Betreuungs- und Kursangebote in Anspruch nehmen. In der Eilun Feer Skuul fällt diese Zahl niedriger aus, da die SchülerInnen der Oberstufe in aller Regel das Angebot nicht wahrnehmen; außerdem konnten aufgrund der Corona-Einschränkungen (Kohorten-Bildung) einige Kurse gar nicht oder nur im reduzierten Umfang stattfinden.

 

Frau Ofterdinger-Daegel tendiert dazu, die Gebührenpflicht für weitere zwei Jahre auszusetzen.

Herr Dr. Hinrichsen plädiert für die Aufhebung der Gebührenpflicht; dies unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Schulleiters der Rüm-Hart-Schule, Herrn Steier. Auch sollte für die betroffenen Eltern Verlässlichkeit bestehen.

 

In der Diskussion kristallisiert sich heraus, dass die Wiedereinführung der Gebührenpflicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Option für die anwesenden Mitglieder des Schulausschusses darstellt. Die Abstimmung beschränkt sich daher auf die Variante 1 (Aufhebung der Gebührenpflicht) und Variante 2 (Aussetzung der Gebührenpflicht) aus der vorliegenden Beschlussempfehlung der Verwaltung.


Abstimmungsergebnis:          

 

Variante 1 – Die Gebührenpflicht wird aufgehoben:

 

1 Ja-Stimme

5 Nein-Stimmen

 

Variante 2 – Die Gebührenpflicht wird für weitere zwei Jahre ausgesetzt:

 

6 Ja-Stimmen