Beschluss:
Der Schulausschuss
beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, die Gebührenpflicht
für zwei weitere Jahre auszusetzen.
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Frau
Zemke. Frau Zemke erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
In der Sitzung des Amtsausschusses vom 07.03.2019 wurde beschlossen,
dass für die Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule sowie an der Betreuten
Grundschule an der Öömrang Skuul die Gebührenpflicht zunächst für die Dauer von
zwei Jahren (bis zum Ende des Schuljahres 2020/21) entfällt.
Für die Vorbereitung des Amtshaushaltes 2021 ist es erforderlich, dass
ein Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst wird, ob an der Gebührenfreiheit festgehalten
werden soll oder ob die Gebührenpflicht wieder auflebt.
Im Folgenden wird die Situation an den einzelnen Schulen kurz dargestellt:
Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule
An der Rüm-Hart-Schule wurde die Gebührenpflicht für die Offene
Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 eingeführt. Davor wurden lediglich für die
Betreute Grundschule Gebühren erhoben. Diese wurde zum Schuljahr 2018/19 mit
der Offenen Ganztagsschule zusammengelegt, da an einer Schule lediglich eine
Betreuungsart angeboten werden darf.
|
Schuljahr
2018/19 |
Schuljahr
2019/20 |
Schuljahr
2020/21 |
Anzahl Schüler/innen |
128 |
129 |
124 |
davon in der Betreuung |
77 |
86 |
63 |
Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen) |
123.335 € |
132.880 € |
140.100 € |
Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen) |
29.485 € |
- |
- |
Landeszuschuss |
11.230 € |
12.900 € |
12.300 € |
Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul
An der Öömrang Skuul wurde mit Einführung der Betreuten Grundschule zum
Schuljahr 2016/17 die Gebührenpflicht eingeführt.
|
Schuljahr
2018/19 |
Schuljahr
2019/20 |
Schuljahr
2020/21 |
Anzahl Schüler/innen (nur Grundschule) |
59 |
59 |
67 |
davon in der Betreuung |
21 |
28 |
33 |
Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen) |
58.140 € |
61.605 € |
72.100 € |
Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen) |
11.500 € |
- |
- |
Landeszuschuss |
4.125 € |
5.025 € |
4.950 € |
Offene Ganztagsschule an der Eilun Feer Skuul
An der Eilun Feer Skuul bestand bislang noch keine Gebührenpflicht.
Sollte die Beschlussfassung dahingehend ausfallen, dass die Gebührenpflicht an
der Rüm-Hart-Schule und der Öömrang Skuul wieder auflebt, sollte überlegt
werden, ob im Rahmen der Gleichbehandlung auch an der Eilun Feer Skuul eine
Gebührenpflicht für die Nutzung der Offenen Ganztagsschule eingeführt wird.
|
Schuljahr
2018/19 |
Schuljahr
2019/20 |
Schuljahr
2020/21 |
Anzahl Schüler/innen |
456 |
488 |
482 |
davon in der Betreuung |
123 |
124 |
80 |
Ausgaben gesamt (ohne Mittagessen) |
75.775 € |
77.005 € |
92.000 € |
Einnahmen aus Gebühren (ohne Mittagessen) |
- |
- |
- |
Landeszuschuss |
6.700 € |
7.220 € |
8.020 € |
Entsprechende Satzungen bzw. Nachtragssatzungen werden je nach
Beschlussfassung für die nächsten Ausschusssitzungen gefertigt.
Die zahlenmäßige Aufschlüsselung der Teilnehmerzahlen der einzelnen
Schulen verdeutlicht, dass an der Rüm-Hart-Schule sowie an der Öömrang Skuul
jeweils rund 50% der Schüler/innen die Betreuungs- und Kursangebote in Anspruch
nehmen. In der Eilun Feer Skuul fällt diese Zahl niedriger aus, da die
SchülerInnen der Oberstufe in aller Regel das Angebot nicht wahrnehmen;
außerdem konnten aufgrund der Corona-Einschränkungen (Kohorten-Bildung) einige
Kurse gar nicht oder nur im reduzierten Umfang stattfinden.
Frau Ofterdinger-Daegel tendiert dazu, die Gebührenpflicht für weitere
zwei Jahre auszusetzen.
Herr Dr. Hinrichsen plädiert für die Aufhebung der Gebührenpflicht; dies
unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Schulleiters der Rüm-Hart-Schule, Herrn
Steier. Auch sollte für die betroffenen Eltern Verlässlichkeit bestehen.
In der Diskussion kristallisiert sich heraus, dass die Wiedereinführung
der Gebührenpflicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Option für die anwesenden
Mitglieder des Schulausschusses darstellt. Die Abstimmung beschränkt sich daher
auf die Variante 1 (Aufhebung der Gebührenpflicht) und Variante 2 (Aussetzung
der Gebührenpflicht) aus der vorliegenden Beschlussempfehlung der Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Variante 1 – Die Gebührenpflicht wird aufgehoben:
1 Ja-Stimme
5 Nein-Stimmen
Variante 2 – Die Gebührenpflicht wird für weitere zwei Jahre ausgesetzt:
6 Ja-Stimmen