Seit dem 01.01.2008 gilt auch in Schleswig-Holstein das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher.

 

Stadtvertreter Ulrich Bork fragt an, wie die Umsetzung des Gesetzes in Wyk auf Föhr erfolgt. Wie werden die Betriebe über die gesetzlichen Forderungen informiert und wie sind Kontrollen geplant beziehungsweise gibt es bereits Beschwerden oder Anzeigen?

 

Das Ordnungsamt hat zu dieser Anfrage mitgeteilt, dass ein Informationsblatt erstellt und an alle Gastronomen verteilt wurde. Auch auf der Jahreshauptversammlung des HGV am 27.2. sollen nochmals die wichtigsten Punkte des Gesetzes erörtert werden. Es finden keine gezielten Kontrollen durch das Ordnungsamt statt. Die Polizei hat im Rahmen ihrer Aufgaben Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Gesetzesverstöße aufzunehmen, wenn ihr diese auffallen. Es liegen noch keine Anzeigen vor.