Als Reaktion auf die Corona-Pandemie und vieler ausgefallener Sitzungen habe die Landesregierung eine Änderung des Gemeindeordnung beschlossen.

 

Nun sei es auch den kommunalen Gremien erlaubt, elektronische Sitzungen abzuhalten. Dazu sei jedoch zunächst eine Änderung der Hauptsatzung notwendig.

 

Weiterhin dürften nun auch mobile Endgeräte bezuschusst werden. Auch hierzu sei eine Änderung der Hauptsatzung/Entschädigungssatzung notwendig.