Beschluss: ungeändert beschlossen

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

1.      Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die berührten Träger öffentlichen Belange wurden beteiligt. Weder von Privatpersonen noch von Trägern öffentlicher Belange sind Bedenken vorgetragen worden. Daher ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte für die geplante Bebauungsplan.

 

zu b)  Satzungsbeschluss

 

2.     Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 26a der Stadt Wyk auf Föhr (für das Gebiet zwischen Badestraße, Rungholtstraße, St. Nicolai Straße und Boldixumer Straße (ausgenommen den Bereich um das Kaufhaus Kaufring, den Elektrofachmarkt B&T, das medizinische Zentrum sowie die Grund­stücke Knudtsenweg 1a und Badesstraße 4)) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

  2. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 26a durch die Stadtvertretung ist nach § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Stv Groten teilt mit, dass gem. Vorlage Nr. 1166, 3. Ergänzung, von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Da sich keine weiteren Änderungen am Planentwurf ergeben, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 


Abstimmungsergebnis:  17 Ja-Stimmen