Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Satzung über Sondervermögen der Gemeinde Norddorf auf Amrum für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Durch eine speziell eingerichtete Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes wurde ebenfalls die Erstellung einer Mustersatzung des Innenministeriums für Kameradschaftskassen begleitet.

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten.

Die Freiwillige Feuerwehr Norddorf ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Norddorf auf Amrum und folglich ist auch die Kasse der Freiwilligen Feuerwehr eine öffentliche Kasse. Die vorhandene Kameradschaftskasse ist daher als Sondervermögen der Gemeinde Norddorf auf Amrum für die Kameradschaftspflege (§ 2a BrSchG, § 97 der Gemeindeordnung) zu führen. Die Kameradschaftspflege sichert den Einsatzerfolg und gehört zum hoheitlichen Handeln der Feuerwehr. Gemäß § 2a BrSchG kann daher in einer Orts- und Gemeindefeuerwehr eine Kameradschaftskasse zur Pflege der Kameradschaft eingerichtet werden. Zu diesem Zweck ist eine Satzung für das Sondervermögen „Kameradschaftskasse“ (§ 42 Abs. 2 BrSchG) zu erlassen.

Mit der Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Kameradschaftskasse ist die Feuerwehr u.a. verpflichtet,

           einen Einnahme- und Ausgabeplan über die im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben

sowie

           nach Jahresabschluss eine entsprechende Einnahme- und Ausgaberechnung

aufzustellen.

Der Plan sowie die Rechnung sind von der Mitgliederversammlung der Feuerwehr zu beschließen und der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die Gemeindevertretung hat über den angefügten Entwurf einer Satzung über Sondervermögen der Gemeinde Norddorf auf Amrum für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Norddorf zu beraten und einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Die bereits bestehende Kameradschaftskasse wird nach Beschlussfassung als Sondervermögen fortgeführt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür