Sitzung: 05.11.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: Wri/000125
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung stimmt dem Erlass einer Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer zu.
Die Vorsitzende
führt anhand der allen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugegangenen Beschlussvorlage nebst Anlagen
in den Sachverhalt ein. Auf eine Nachfrage des 1. stellv. Bürgermeisters
Petersen verweist sie auf § 11 Absatz 2 des Satzungsentwurfs, wonach sich
dieser Passus lediglich auf den Rückwirkungszeitraum bezieht, sich aber nicht
auf die Zukunft auswirkt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Aufgrund
der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts1 und des
Bundesverwaltungsgerichts2 (kurze Zusammenfassung anbei) ist die
Berechnung der Zweitwohnungssteuer anhand der mit dem Verbraucherindex
hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964 veraltet
und daher nicht mehr zulässig.
1 Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts
vom 18.07.2019, Az. 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13
2
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2019, Az. BVerwG 9 C 6.18,
BVerwG 9 C 7.18, BVerwG 9 C 3.19, BVerwG 9 C 4.19
Da auch die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Wrixum die
Berechnung der Zweitwohnungssteuer anhand dieser Jahresrohmiete vorschrieb,
wurde die Satzung neu gefasst. Diese Neufassung wird bezüglich der geänderten
Berechnungsweise rückwirkend erfolgen. Die Satzung wird ein
Schlechterstellungsverbot für die Vergangenheit beinhalten. Weitere Änderungen
aufgrund aktueller Rechtsprechungen sowie Gesetzesänderungen sind rot
dargestellt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 9 Ja-Stimmen.