Der Öffentliche Teil der Niederschrift gilt als geändert genehmigt.


Es wird darauf hingewiesen, dass Frau Claudia Motzke versehentlich nicht bei „Gäste“ sondern bei „von der Verwaltung“ aufgeführt ist. Dies wird richtig gestellt werden. Es gibt keine weiteren förmlichen oder inhaltlichen Beanstandungen gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift der 15. Sitzung der Gemeindevertretung Nebel.