Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich die Zahlenwerke zu eigen.

 

  1. Die Kostenunterdeckung aus den Vorjahren für den Bereich Uaster Klant wird (wie unter Punkt 6 des Erläuterungsberichtes dargestellt) innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen.

 

  1. Die Kostenüberdeckung aus den Vorjahren für den Bereich Kleindunsum wird (wie unter Punkt 6 des Erläuterungsberichtes dargestellt) innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen.

 

  1. Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Dunsum wird beschlossen.

 


Bgm. Hemsen übergibt das Wort an Herrn Kaiser. Herr Kaiser erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Frühjahr 2020 wurde die Firma B & P Management- und Kommunalberatung GmbH mit der Erstellung der Gebührenkalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Abwasserbeseitigung der Insel Föhr beauftragt.

 

Nähere Einzelheiten zu den Grundlagen und zum Vorgehen bei der Erstellung der Kalkulationen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Dunsum (Uaster  Klant und Kleindunsum) können dem anliegenden Erläuterungsbericht entnommen werden.

 

Die Zahlenwerke zur jeweiligen Nachkalkulation für die Jahre 2016 bis 2019 und zur jeweiligen  Vorauskalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 sind dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

 

Uaster Klant:

 

Ohne die Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre könnte die Grundgebühr von 240,00 € auf 204,00 € und die Verbrauchsgebühr von 3,00 € / m³  auf 1,20 € / m³ abgesenkt werden.

 

Gem. § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein ist eine sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergebende Kostenüber- oder -unterdeckung innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen.

 

Da die Unterdeckung aus den Vorjahren noch nicht vollständig ausgeglichen ist (Stand zum 31.12.2019 = -2.305,78 €) und ein Verzicht des Ausgleiches zu Lasten des Gemeindehaushaltes erfolgen müsste, wird im Ergebnis für den Bereich Uaster Klant empfohlen, die Grundgebühr von 240,00 € auf 204,00 € (Zählergröße Qn 3 bis 4 m³)  und die Verbrauchsgebühr von 3,00 € / m³ auf 2,99 € / m³ abzusenken (das sind die höchst zulässigen Gebührensätze!).

 

Kleindunsum:

 

In Kleindunsum ergibt sich eine Kostenüberdeckung aus den Vorjahren in Höhe von 200,25 €.

 

Auch diese ist gem. § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen.

 

Für den Bereich Kleindunsum wird deshalb im Ergebnis empfohlen, die Grundgebühr (Zählergröße Qn 3 bis 4 m³ = 204,00 €)   in unveränderter Höhe  zu belassen und die Verbrauchsgebühr lediglich von 2,00 € / m³ auf 2,23 € / m³ anzuheben (das sind die höchst zulässigen Gebührensätze!).

 

Ein Verzicht auf die Anhebung des Gebührensatzes müsste zu Lasten des Gemeindehaushaltes erfolgen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 7 Ja-Stimmen.