Beschluss: ungeändert beschlossen

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Wahl von Timo Paulsen zum stellv. Gemeindewehrführer gem. § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zuzustimmen. Der Gewählte ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Oevenum für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen und die Aufsichtsbehörde ist entsprechend zu informieren.

 

 


Die Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Oevenum hat am 28.12.2007 Timo Paulsen zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt. Nach § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes ist zu dieser Wahl die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Anschließend ist der Gewählte unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellv. Gemeindewehrführer für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.

 

 


Abstimmungsergebnis:            einstimmig