Beschluss: geändert beschlossen

Frau Jung fasst die Vorlage nebst Anlagen zusammen. Im Anschluss hieran gibt es folgende Änderungen.

 

Zu Ziffer 23 der Anlage = Frau Jung erläutert, dass ein vorläufiger Entwurf einer Rasterlärmkarte zu den ermittelten Fluggeräuschimmissionen im Bereich des geplanten Sondergebietes eingegangen ist. Gemäß der Landeplatz-Fluglärmleitlinie in Verbindung mit der DIN 18005 wird für Campingplätze ein schalltechnischer Orientierungswert von 55 dB(A) angegeben. Wie der Rasterlärmkarte entnommen werden kann, wird im südlichen Teilbereich des Sondergebietes der schalltechnische Orientierungswert von 55 dB(A) überschritten. Dieses Lärmgutachten hat also ergeben, dass die Errichtung und der Betrieb eines Wohnmobilauffangplatzes an dieser Stelle unter bestimmten Voraussetzungen zwar grundsätzlich möglich ist. In der Detailplanung wird jedoch entsprechend der Aussagen des Schallschutzgutachtens eine differenzierte Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen erfolgen. Auf dem nördlichen Grundstücksteil werden die Aufstellflächen für die Wohnmobile angeordnet, der südliche Bereich wird für die lärmunempfindlicheren Nutzungen eingeplant. Die Änderung Nr. 17 wird somit beibehalten.

 

Zu Änderung Nr. 17 = Zur nachgereichten Anfrage im Hinblick auf die Ansiedlung eines Textil- und eines Möbeldiscounters wird beschlossen, die Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu berücksichtigen. Der Prozess der Willensbildung der Stadt Wyk auf Föhr zu diesem Themenkomplex soll zunächst außerhalb dieses Flächennutzungsplanverfahrens geführt werden. Die Ansiedlung eines Textildiscounters wird jedoch aufgrund des innenstadtrelevanten Sortiments von vorne herein kritisch gesehen. Die möglicherweise im Anschluss daran notwendige Anpassung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen kann zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht auch der inzwischen vorliegenden vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung zu dieser Fragestellung. In der Aprilsitzung soll dieses Thema als Bauvoranfrage behandelt werden.

 

Zu Ziffer 19 der Anlage = Hier hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Beschreibung betrifft nicht den nördlichen und östlichen Teil, sondern den westlichen und nördlichen Teil der betroffenen Fläche. Der Ausschuss findet es schade, dass noch keine konkreten Vorschläge zur Gestaltung der Fläche eingegangen sind. Dies wird aber erst Bestandteil des Bebauungsplanes sein.

 

Zu Ziffer 17 der Anlage = Die Fläche im Hamburger Ring (Änderung Nr. 18) soll als Grünfläche erhalten bleiben.


Abstimmungsergebnis:  a)             Ziffer 17 = 4 Ja, 5 Nein (als Grünfläche ausweisen)

                                                            Ziffer 19 = 5 Ja, 3 Nein (Schreibfehler beheben)

Rest = 6 Ja, 2 Enthaltungen (ohne Änderungen)

 

b)                  9 Ja

 

StV Nahmens nimmt aus Gründen der Befangenheit nur bei der Ziffer 17 an der Beratung und Beschlussfassung teil.