Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird
vorgeschlagen, den Auftrag für den biotechnischen Küstenschutz auf das
vollständige Angebot des Bieters, Forst-
und Landschaftsbau Martens, Hauptstraße 4, 25693 Gudendorf, zur vorläufigen
Auftragssumme von 106.836 € brutto zu erteilen.
Aufgrund der
endenden Zuschlagsfrist zum 23.10..2020 und der Beauftragung zum 22.10.2020 hat
der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs.
der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag gemäß des Vergabevorschlags
vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.
Herr Hess verweist
auf die Vorlage Nr. Amt/000343:
Sachdarstellung mit Begründung:
Bei der Maßnahme
handelt es sich um den biotechnischen Küstenschutz, speziell um das Setzen von
Halmpflanzungen (Strandhafer), an der Westküste der Insel Amrum .
Für die Maßnahme
„Biotechnischer Küstenschutz Westküste“ wurde eine beschränkte Ausschreibung
gemäß VOB/A über die Online-Vergabe-Plattform
BI-Medien zur Angebotsanforderung der Halmpflanzung durchgeführt. Zum
Eröffnungstermin am 01.10.2020 um 14:30 Uhr lagen lauf Niederschrift der
Verdingungsverhandlung 2 Angebote vor. Nebenangebote waren zugelassen.
Die Prüfung und
Wertung der Angebote erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum.
1. Wertungsstufe: Prüfung der Vollständigkeit
Alle Angebote sind
rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die
Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
P1 |
Forst- und Landschaftsbau Martens, Hauptstraße 4,
25693 Gudendorf |
106.825,85 € brutto |
P2 |
--- |
135.140,00 € brutto |
Prüfung der Eignung
der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend §
6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt.
Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur
Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter 1: Forst- und Landschaftsbau Martens, Hauptstraße 4, 25693 Gudendorf
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab einen Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder
Skonti gewährt.
II. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 2: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen und
Berücksichtigung der Nachlässe, ergibt sich folgende Rangfolge:
P1 |
Forst- und Landschaftsbau Martens,
Hauptstraße 4, 25693 Gudendorf |
106.836,00 € brutto |
P2 |
--- |
135.140,00 € brutto |
Bei der Beurteilung der Preise sind keine
Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den
verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen
Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Das Angebot der Forst- und Landschaftsbau Martens, Gudendorf als günstigster Bieter stellt sich nach Zusammenfassung aller Wertungsstufen als wirtschaftlich und angemessen dar.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig